München – Die mutmaßliche deutsche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat bestritten, etwas über das getötete Mädchen Peggy aus Bayern gewusst zu haben. Das sagte ihr Anwalt Hermann Borchert am Donnerstag im Namen Zschäpes im Münchner NSU-Prozess.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Hauptangeklagte Ende Oktober gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Hintergrund war eine DNA-Spur, die eine Verbindung zwischen dem "Nationalsozialistischen Untergrund" und dem Fall Peggy möglich erscheinen ließ. Zschäpes knappe schriftliche Antwort, die ihr Anwalt verlas: "Nein."

Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Schülerin Peggy verschwunden. Im vergangenen Sommer entdeckte ein Schwammerlsammler in Thüringen, rund 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt, Knochen des Kindes. Die Ermittler fanden dort auch DNA des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt – wobei nach wie vor ungeklärt ist, auf welche Weise die Spur entstanden ist.

Spur möglicherweise verunreinigt

Laut Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es Anhaltspunkte dafür, dass bei der Spurensicherung identisches Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts 2011. So könnte die Spur verunreinigt worden sein.

Zschäpe will auch nichts gewusst haben von Bildern von Kindern und Jugendlichen auf einem Computer, der im November 2011 im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau (Sachsen) gefunden wurde. Nach Angaben von Nebenklage-Anwälten sind darunter auch kinderpornografische Bilder.

Zschäpe muss sich in München als Mittäterin an den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU angelastet werden. Sie soll das Leben des Trios im Untergrund organisiert und zudem von sämtlichen Verbrechen gewusst haben. Mundlos und Böhnhardt töteten sich den Ermittlungen zufolge im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall selbst. (APA, 8.12.2016)