San Francisco / Wolfsburg – Im Rechtsstreit um den VW-Abgasskandal fordert die US-Handelsbehörde weitere Schritte, um das Verschwinden von Beweismitteln bei Volkswagen aufzuklären. Es gebe glaubhafte Hinweise, dass bei VW absichtlich belastendes Material zerstört wurde, teilten Anwälte der Federal Trade Commission (FTC) am Donnerstag dem für zahlreiche Zivilklagen gegen VW zuständigen Gericht in San Francisco mit.

VW weist den Vorwurf zurück. Die Behauptungen seien Teil eines seit langem andauernden Konflikts um juristische Offenlegungspflichten, sagte eine Sprecherin.

In dem FTC-Dokument ist unter anderem die Rede von 23 Mobiltelefonen, die "wichtigen Personen" gehört hätten und die verschwunden oder deren Speicher gelöscht worden seien. Zudem will die Behörde, dass die Umstände der Kündigung eines VW-Mitarbeiters aufgeklärt werden, der im März eine Whistleblower-Klage gegen den Konzern eingereicht hatte. Der Mann gab damals an, er habe im VW-Rechenzentrum in Michigan versucht zu verhindern, dass Daten gelöscht werden. Der Konzern bezeichnet die Klage als unbegründet.

250-mal "Ich weiß es nicht"

Die VW-Anwälte vertreten Gerichtsunterlagen vom November zufolge die Auffassung, es sei nicht ungewöhnlich, dass Mobiltelefone verlorengehen oder ihre Daten versehentlich gelöscht werden. Daran sei nichts "bemerkenswert". Das sieht die FTC anders. Um der Sache auf den Grund gehen zu können, hat die Behörde bei Gericht die erneute Befragung eines Zeugen beantragt, der bisher "unsinnige oder ausweichende" Antworten gegeben habe. Der Mann habe unter anderem mehr als 250-mal mit "Ich weiß es nicht" geantwortet.

VW hatte am 18. September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Bei rund 480.000 Dieselwagen hat sich der Konzern bereits mit US-Klägern auf einen Vergleich geeinigt, der bis zu 16,5 Milliarden Dollar (15,3 Milliarden Euro) kosten könnte. Bei mehr als 80.000 größeren Dieselautos, die ebenfalls mit verbotener Abgastechnik ausgestattet sind, steht eine Einigung noch aus. Der Richter hatte sich zuletzt aber optimistisch über eine Lösung bis zur nächsten Anhörung am 16. Dezember gezeigt. (APA, 9.12.2016)