Tankstellen dürfen ihre Preise derzeit nur um 12 Uhr mittags einmalig anheben. Senkungen sind jederzeit erlaubt.

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Wien – Um Preissprünge an Tankstellen zu vermeiden, will Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) die Spritpreisverordnungen um weitere drei Jahre verlängern. Am Montag endete dafür die Begutachtungsfrist. Der ÖAMTC forderte, den Zeitpunkt der einmal täglich erlaubten Preiserhöhung von 12 auf 9 Uhr vorzuverlegen.

"Derzeit zeigt die Praxis, dass die Preise um 12 Uhr meist überproportional angehoben werden, um danach ausreichend Spielraum für Senkungen zu haben", so Martin Grasslober vom Autofahrerclub in einer Aussendung. "Da nicht alle knapp vor 12 Uhr tanken können, wäre ein früherer Zeitpunkt, beispielsweise neun Uhr, klar im Sinne der Konsumenten." Der ÖAMTC will außerdem Stromtankstellen in die Spritpreisdatenbank aufnehmen.

Tankstellen sollen ihre Spritpreise auch in Zukunft nur um 12 Uhr mittags anheben dürfen. Senkungen sind jederzeit erlaubt. Die Regelung gibt es seit dem Jahr 2009, davor hatte es viel Kritik an überraschenden Preiserhöhungen an den Zapfsäulen gegeben. BP hat gegen die Verordnung geklagt; Jahre später, im November 2015, rief deswegen der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Verwaltungsrichter haben nämlich Bedenken, ob die Regelung mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist. (APA 12.12.2016)