Wien – Mit Ende November hat die Zahl der in Österreich zum Asylverfahren zugelassenen Anträge einen Wert von 32.295 erreicht, wie das Innenministerium Dienstagfrüh in einer Aussendung mitteilte. Von den insgesamt 39.618 Asylanträgen im laufenden Jahr seien 23.561 Fälle zum Verfahren zugelassen worden. Zusätzlich seien jene 8.734 Fälle einzurechnen, die im Jahr 2016 zum Verfahren zugelassen wurden, nachdem die Asylantragsstellung bereits im Vorjahr erfolgt war.

Von den im laufenden Jahr 16.057 nicht zugelassenen Asylanträgen sind die überwiegenden Fälle (14.315) laut Innenministerium sogenannte Dublin-Verfahren – dabei liegt die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages nach EU-Recht bei einem anderen EU-Staat. Die übrigen Fälle (1.742) sind noch in der Zulassungsprüfung, beispielsweise wegen eines Verfahrens zur Altersfeststellung.

Mehr Außerlandesbringungen

In den ersten elf Monaten des Jahres 2016 erfolgten laut Ministerium weiters 9.755 Außerlandesbringungen. Davon seien 5.292 Ausreisen freiwillig und 4.463 zwangsweise gewesen. Von den zwangsweisen Außerlandesbringungen erfolgte etwa die Hälfte in EU-Mitgliedstaaten (Dublin-Überstellungen) und die andere Hälfte in Drittstaaten. Damit gab es laut Ministerium um 29 Prozent mehr Außerlandesbringungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (7.590). (red, 13.12.2016)