Wegfahrsperren werden in einem Pilotversuch erprobt.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Der Nationalrat brachte am Mittwoch die 34. Kraftfahrgesetz-Novelle einstimmig zur Umsetzung. Unter anderem werden Elektrofahrzeuge eigene Nummerntafeln erhalten und Alkohol-Wegfahrsperren – sogenannte Alkolocks – werden ab September in einem fünfjährigen Pilotversuch erprobt. Im Zuge eines ganzen Gesetzespakets, das auf EU-Richtlinien fußt, wurden weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen.

In den Regelungen sieht Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) einen "großen Schritt" zu seinem einmal mehr unterstrichenen Ziel "keine Verkehrstoten mehr": Der Probeführerschein wird von zwei auf drei Jahre verlängert; auf Basis eines Radarfotos kann künftig auch Handytelefonieren oder das Nichtanlegen des Gurtes oder Helms bestraft werden – und mit einer neuen Unfallstatistik sollen die Ursachen für Todesfälle auf der Straße besser untersucht werden.

Zu den offensichtlichsten Neuerungen zählt laut Aussendung des Parlaments eine eigene Nummerntafel mit grüner Schrift und Umrandung für Elektrofahrzeuge. Leichtfried erläuterte, dass Elektrofahrzeuge damit bestimmte Privilegien genießen sollen, etwa beim Parken oder im städtischen Verkehr.

Grüne Kritik Alkolocks

Alkolocks halten prinzipiell zwar alle Fraktionen für sinnvoll, aber Details der von Leichtfried vorgelegte Regelung für einen Pilotversuch missfielen der Opposition. Leichtfried versicherte den Kritikern, dass er ihre Einwände ernst nehme – aber er merkte auch an, dass "in Österreich niemand gezwungen wird, alkoholisiert zu fahren. Deshalb ist es richtig, was wir tun."

Zu den Kritikern zählten die Grünen. Ihnen enthält die vorgelegte Regelung "zu viele Fragezeichen". Und die einzig wirklich erfolgsträchtige Maßnahme, eine gute psychologische Betreuung von Alk-Lenkern, nicht vorgesehen, beanstandete Georg Willi. So werde nur diesen Lenkern, die es sich leisten können (der Einbau muss auf eigene Kosten vorgenommen werden), ermöglicht, früher wieder Auto zu fahren.

Christoph Hagen (Team Stronach) missfällt, dass Alkolocks erst nach der Hälfte des Führerscheinzugs eingebaut werden können. Bis dahin hätte eine Berufskraftfahrer seinen Job bereits verloren, merkte er an. Auch Christian Hafenecker (FPÖ) bezweifelte, dass mit der vorgelegten Regelung der Sinn erfüllt wird, eine Alternative zum Führerscheinentzug für Personen zu schaffen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind.

Die NEOS halten Alkolocks in der Sache für sinnvoll und stimmten deshalb zu – aber Michael Bernhard beanstandete scharf die Vorgangsweise Leichtfrieds bei der Ausarbeitung der Gesetze. Er forderte vom Minister, die Opposition einzubinden und "erwartet" ein entsprechendes Gesprächsangebot für Jänner.

Einstimmig beschlossen wurde eine – im Ausschuss gemeinsam erarbeitete – Erleichterung für Behinderte: Wer im täglichen Leben einen Assistenzhund – Blindenhund etc. – braucht, hat künftig das Recht, dieses Tier auch in Kraftfahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs – das sind Taxis – mitzunehmen. Der Taxilenker kann die Mitnahme nicht ablehnen, auch wenn – wie unterstrichen wird – für diese Hunde keine Maulkorb- oder Leinenpflicht besteht. (APA, 14.12.2016)