Vom Höchstgericht rehabilitiert: Generalleutnant Freyo Apfalter.

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Pflichtwidriges Verhalten vom Höchstgericht festgestellt: General Othmar Commenda.

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Wien – Der inzwischen pensionierte ehemalige Rüstungsdirektor des Bundesheers, Generalleutnant Freyo Apfalter, könnte heute noch in seiner Funktion sein – wäre er nicht einer Intrige zum Opfer gefallen, in der der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) und der jetzige Generalstabschef Othmar Commenda seine Ablöse betrieben haben.

Das ist nun höchstgerichtlich bestätigt. Ebenso bestätigt durch den Obersten Gerichtshof (OGH) ist, dass die von Commenda geleitete Wiederbestellungskommission Apfalter seinerzeit zu Unrecht als nur "in hohem Ausmaß geeignet" befunden hat, seine Sektion weiter zu führen. Selbst die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission hatten damals die (wie sich herausstellt: richtige) Bewertung getroffen, Apfalter sei "in höchstem Maße geeignet". Bei einer so lautenden Bewertung hätte Darabos gar nicht anders gekonnt, als den verdienten Offizier in seiner Funktion zu belassen.

Darabos setzte befangene Kommission ein

Darabos wollte ihn aber (ebenso wie den damaligen Generalstabschef Edmund Entacher) loswerden. Also setzte er eine Wiederbestellungskommission unter dem damaligen stellvertretenden Generalstabschef Commenda ein, der persönliche Vorbehalte gegen seinen Kameraden hegte, also befangen war.

Der Generalleutnant ließ sich das aber nicht gefallen und klagte mit gewerkschaftlicher Unterstützung. Der OGH folgte Apfalters Argumentation, dass die Mitglieder der Kommission nicht alle unbefangen gewesen seien. Schon das Erstgericht hatte Apfalter zugestimmt und eine "willkürliche Vorgangsweise" gerügt sowie die Verletzung tragender Grundsätze der rechtsstaatlichen Ordnung gesehen.

Kein "pflichtgemäßes Vorgehen"

Das dem STANDARD vorliegende OGH-Erkenntnis 1 Ob 167/16i vom 23. November 2016 führt im Interesse Apfalters aus: "Da nun im vorliegenden Fall feststeht, dass eine Ausschreibung unterblieben wäre und der Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter bestellt worden wäre, wenn ihm die Kommission das Kalkül der höchsten Eignung, das sich bei pflichtgemäßem Vorgehen ergeben hätte, zugestanden hätte, war die unterlaufene Pflichtwidrigkeit für den Verlust der Funktion als Sektionsleiter – und die damit verbundenen Vermögensnachteile – kausal."

Apfalter bekommt nun zunächst 8.240,77 Euro erstattet, die ihm zwischen seiner widerrechtlichen Abberufung und seinem nicht ganz freiwilligen Pensionsantritt an Bezügen entgangen sind. Das muss nun die Republik Österreich zahlen.

Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft

Vom Verteidigungsministerium war nicht zu erfahren, ob man sich dieses Geld vom Verursacher – immerhin dem höchsten Offizier im Bundesheer – zurückzuholen gedenkt. Auch ist noch nicht klar, wie man darauf reagieren wird, dass gegen Commenda nun von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wird.

Die Einschätzung der Gewerkschaft lautet, dass Beamte in gleichgelagerten Fällen suspendiert werden müssten. Die Gewerkschaftsvertreter zeigten sich auch erleichtert, dass sie in der Wiederbestellungskommission ein eigenes – positives – Gutachten eingebracht haben. Sonst hätten sie sich mitschuldig gemacht. (Conrad Seidl, 15.12.2016)