Wien – Das Innenministerium hat am Donnerstagnachmittag das amtliche Endergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember verlautbart. Veränderungen in den Stimmenanteilen für die beiden Kandidaten gab es keine mehr. Alexander Van der Bellen gewann demnach die Wahl mit 53,79 Prozent, FPÖ-Kandidat Norbert Hofer kam auf 46,21 Prozent.

Letzte Gefahr der Wahlanfechtung

Nach der Verlautbarung startet nun die einwöchige Frist für eine Anfechtung der Wahl, sie endet am 22. Dezember um Mitternacht.

Dass es neuerlich dazu kommen könnte, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Die FPÖ, die mit ihrer Anfechtung im Frühjahr die Wiederholung der Stichwahl in Gang gebracht hatte, bekräftigte am Donnerstag neuerlich, keine weitere Anfechtung im Sinn zu haben. Das Team Van der Bellens hat derartiges ebenfalls nicht vor.

Grundsätzlich einspruchsberechtigt sind nur die sogenannten "Zustellungsbevollmächtigten" der beiden Stichwahl-Kandidaten. Für Hofer wäre dies Parteichef Heinz-Christian Strache, für Van der Bellen der bisherige Grüne Klubdirektor Robert Luschnik, der ab Freitag neuer Bundesgeschäftsführer der Grünen wird. Sollte es wieder Erwarten zu einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof kommen, so hätte dieser innerhalb von vier Wochen zu entscheiden.

Stimmen und Prozente unverändert

Laut dem amtlichen Endergebnis wurden – bei schlussendlich 6.399.607 Wahlberechtigten – 4.749.339 (zuvor 4.749.404) Stimmen abgegeben. Unverändert blieb die Zahl der gültigen Stimmen mit 4.597.553. Auf Van der Bellen entfielen wie schon im vorläufigen Endergebnis 2.472.892 Stimmen, das sind 53,79 Prozent. Hofer wählten 2.124.661 Österreicher, also 46,21 Prozent. Die Wahlbeteiligung liegt wie gehabt bei 74,2 Prozent. Die Veränderungen bei Wahlberechtigten und abgegebenen Stimmen resultieren aus nachträglichen geringfügigen Korrekturen einzelner Gemeinden. Das Ergebnis wurde im Anschluss an die Sitzung der Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums sowie im Internet verlautbart.

34.187 ungültige Wahlkarten

Die Probleme mit den Wahlkarten, die zur Wiederholung und zur Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl geführt haben, waren beim Urnengang am 4. Dezember kein großer Stolperstein. 34.187 der 651.726 eingelangten Wahlkarten durften nicht in die Stimmzählung miteinbezogen werden.

In 834 Fällen lag der Grund darin, dass die Wahlkarte beschädigt ankam, sodass man nicht ausschließen konnte, dass jemand die darin noch in einem eigenen Kuvert liegende Stimme manipuliert hat, berichtet "Die Presse" in ihrer Freitag-Ausgabe. Kleberprobleme hatten zur Verschiebung der Wahl und zum Einsatz anderer Kuverts geführt. In 13 Fällen waren zwei oder mehrere Wahlkuverts enthalten. In 54 Fällen waren andere Wahlkuverts enthalten als die offiziellen. In immerhin 1.589 Wahlkarten war hingegen gar kein Kuvert zu finden. In einigen weiteren Fällen kam die Wahlkarte zu spät an, oder der Wähler beschriftete das Kuvert, wodurch dieses, weil gekennzeichnet, ebenfalls nicht miteinbezogen werden durfte.

Der mit Abstand größte Stolperstein blieb die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte. In 31.426 Fällen wurde die Unterschrift gar nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben. (APA, 15.12.2016)