Wien – Nach etwa drei Minuten ist der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher, dem Staatsanwältin Ursula Kropiunig schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vorwirft, auch schon wieder vorbei. Denn der Angeklagte ist ohne Angabe von Gründen nicht erschienen.

Christoph Bauer, Vorsitzender des Schöffensenats, beginnt die Verhandlung ohnehin mit Verspätung, lässt den Blick über die Bank mit Anklägerin, Privatbeteiligtenvertreterinnen und Verteidiger Bernhard Lehofer schweifen, dann stellt er trocken fest: "Es scheint, es fehlt wer."

Seisenbachers Verteidiger berichtet, er habe mit seinem Mandanten, der Trainer der aserbaidschanischen Judo-Nationalmannschaft ist, zuletzt vor einigen Tagen Kontakt gehabt, mittlerweile sei er telefonisch nicht mehr erreichbar.

Auf unbestimmte Zeit vertagt

"Ohne Angeklagten werden wir nicht verhandeln können", stellt Bauer korrekt fest, kündigt an, den 56-Jährigen neuerlich zu laden, und vertagt auf unbestimmte Zeit. Ob die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen ihn beantragen wird, den Bauer genehmigen muss, stand zunächst nicht fest.

Zunächst wird wohl geprüft werden, ob man Seisenbacher erreichen und er den Grund für sein Fernbleiben erklären kann. Wenn er zusichert, bei einem neuen Termin zu erscheinen, wird ihm ein Haftbefehl zunächst wohl erspart bleiben. Denn: Sollte er sich in Aserbaidschan aufhalten, müsste er dort festgenommen und ausgeliefert werden. Wie lange das dauern würde, weiß niemand.

Die andere Frage ist, ob er überhaupt nach Österreich zurückkehren würde, wenn er von einem Haftbefehl erfährt. Auf Verjährung kann er aber nicht hoffen, sobald die Hauptverhandlung eröffnet ist. Seisenbacher wird vorgeworfen, zwischen Ende der 90er-Jahre und 2004 zwei junge Mädchen, die er trainierte, missbraucht zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. (Michael Möseneder, 19.12.2016)