Am 21. Dezember entscheidet der Bundesrat, wer Irmgard Griss als Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof nachfolgen soll.

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Irmgard Griss, ehemalige Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, hat bis zum Jahresende noch eine wichtige Funktion im Staat inne: Sie ist Ersatzmitglied am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Wann immer ein Richter des Höchstgerichts nicht zur Verfügung steht, springt sie ein. Es gibt insgesamt sechs Ersatzmitglieder, Griss, die im Oktober 70 wurde, ist eines davon.

Als Altersgrenze, nach deren Erreichen ihr Amt endet, bestimmt die Verfassung den 31. Dezember des Jahres, in dem ein Mitglied oder Ersatzmitglied des VfGH das 70. Lebensjahr vollendet hat. Da Griss ursprünglich vom Bundesrat, der Länderkammer des Parlaments, nominiert wurde, liegt es wiederum am Bundesrat, ein neues Ersatzmitglied vorzuschlagen. Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. So die Rechtslage.

Keine Transparenz bei Bewerbungen

Bis zum 25. November konnten qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten ihre Bewerbung abgeben. In der Sitzung am 21. Dezember entscheidet der Bundesrat, wen er vorschlägt. Wer nun glaubt, dass die Öffentlichkeit auch nur irgendeine Möglichkeit hat zu erfahren, wer sich beworben hat, irrt.

Auf Anfrage teilt das Parlament jedenfalls schriftlich mit, das unterliege dem Datenschutz. Darüber hinaus wird der anfragende Staatsbürger auch gleich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es auch nicht üblich sei, so etwas wie eine "Anhörung" durchzuführen. Wie, wo, wann und gar auf welcher Grundlage die Mitglieder des Bundesrats über die Nachfolge für Griss im Verfassungsgerichtshof entscheiden, bleibt somit im Dunkeln.

Auf "weißen Rauch" warten

Diese Vorgehensweise ist unbefriedigend und demokratiepolitisch bedenklich. Sie gibt aber auch gleich einmal einen Vorgeschmack darauf, was im kommenden Jahr zu erwarten ist, wenn drei Mitglieder des VfGH neu zu besetzen sind – darunter auch der Präsident des VfGH. So müssen die Bürgerinnen und Bürger wohl einfach geduldig darauf warten, dass am 21. Dezember der sprichwörtliche weiße Rauch aufsteigt und der Bundesrat – quasi als verfrühtes Weihnachtsgeschenk ans Staatsvolk – seine Entscheidung bekanntgibt.

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden bekanntlich vom Bundespräsidenten ernannt. Einen Teil schlägt die Bundesregierung vor, einen weiteren Teil der Nationalrat und als Dritter im Bunde eben der Bundesrat. Aufgrund der späten Entscheidung, wer denn nun schlussendlich doch noch nächster österreichischer Bundespräsident wird, hat Österreich derzeit nur das Triumvirat der Nationalratspräsidenten Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer als Übergangs-Ersatz-Bundespräsidenten. Entscheiden nun diese drei (gar mit Mehrheit) über das neue Ersatzmitglied für den VfGH?

Da diese Ernennungen jeweils bis zum Ablauf des 70. Lebensjahres gelten, kann mit der anstehenden Entscheidung möglicherweise für Jahrzehnte die Position am VfGH quasi zementiert werden. Der politische Anstand würde es eigentlich verlangen, dass mit der Ernennung so lange gewartet wird, bis der neue Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Amt ist. (Stefan Brocza, 19.12.2016)