Ein Mädchen wird minutenlang abgewatscht (von einem anderen Mädchen). Zum Schluss erhält es von einem tschetschenischen Burschen einen so wuchtigen Schlag ins Gesicht, dass der Kiefer zweimal gebrochen ist. Die ganze Aktion wird von einer jugendlichen Mobbingbande per Handy gefilmt und auf Freakbook, äh Facebook gestellt, wo sie sich zum Internethit entwickelte.

Die Grünen erstatten Anzeige wegen Cybermobbings (seit 2016 ein eigener Straftatbestand). Doch die Innsbrucker Staatsanwaltschaft sieht "keinen begründeten Anfangsverdacht" – und stellt das Verfahren ein.

Die Begründung wird in die juristischen Annalen eingehen. Das Video sei demnach "weder geeignet, das Prügelopfer (längere Zeit hindurch fortgesetzt) in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen".

Häh? Da wird ein junger Mensch millionenfach an den digitalen Pranger gestellt, das Video wird trotz Aufforderung lange nicht gelöscht – und das ist nicht geeignet, die Ehre des Opfers zu verletzen bzw. keine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensführung zu erzeugen? Auf welchem Planeten leben diese Staatsanwälte?

Schon was von Traumatisierung gehört? Von Langzeitfolgen? Die Grünen sagen, die Entscheidung aus Innsbruck sei ein "Freibrief für die Veröffentlichung weiterer Gewaltvideos". Man kann ihnen nicht widersprechen. (Hans Rauscher, 19.12.2016)