Ried – Ein 27-jähriger Innviertler ist am Dienstag im Landesgericht Ried wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden. Der Mann war u. a. mit einem Nazi-T-Shirt bekleidet vor dem Hitler-Geburtshaus patrouilliert. Der Angeklagte zeigte sich nicht wirklich geständig, vielmehr hatte er stets eine Ausrede parat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Mit erhobener Hand nazifiziert" lautete der Aufdruck auf seinem Oberteil, das er sich für den Besuch des Hitler-Geburtshauses im August 2015 übergezogen hatte. Dort empfing er eine Neonazi-Gruppe aus Ungarn, die er mit Handschlag begrüßte, so die Anklageschrift. Bereits ein Jahr zuvor soll er an einer Bushaltestelle in Braunau einen Sticker "NS-Zone Deutschland. Multikulti – Wir bleiben braun!" angebracht haben. Als der Verdächtige dann heuer im Mai bei der Polizei zu den Delikten einvernommen wurde, erschien er neuerlich in einschlägiger Montur: Auf seiner Jacke prangte ein Aufnäher mit "Max H8" und auf seiner Tasche "88 Crew" – beides Codes für "Heil Hitler".

Unerklärliche Fingerabdrücke

Ich habe nicht gewusst, dass ich Verbotenes getan habe", meinte der gelernte Koch in dem Geschworenenprozess. Das T-Shirt habe er in Deutschland gekauft, wo er ebenfalls einen Wohnsitz habe. Dorthin war auch die Lieferung jener Sticker gegangen. Diese seien für Freunde bestimmt gewesen, er habe sie nur weitergegeben. So erklärte er jedenfalls dem Gericht, warum auf jenem Sticker an der Bushaltestelle seine Fingerabdrücke sichergestellt wurden. Wieso diese jedoch auf der Klebefläche gefunden wurden, darauf konnte sich der Angeklagte keinen Reim machen.

Zwar distanzierte er sich im Laufe des Prozesses von nationalsozialistischem Gedankengut, meinte jedoch auch, dass der Spruch auf dem Shirt sehr wohl "ein politisches Statement" von ihm gewesen sei. Seit der Geburt seines Kindes sei er jedoch wesentlich "ruhiger" geworden. Dies wiederum bezweifelten die Geschworenen. Nicht nur, dass er zur Einvernahme bei der Polizei heuer wieder Kleidung mit NS-Symbolen trug. Auch auf seinem Handy wurden einschlägige Dateien sichergestellt. Alle Geschworenen sprachen ihn daher schuldig. Der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 20.12.2016)