Essen – Im Prozess um das sogenannte "Schienenkartell" sind die Strafverfahren gegen zwei ehemalige Bereichsvorstände des Stahlkonzerns ThyssenKrupp am Mittwoch eingestellt worden.

Zuvor hatten sich die Ex-Manager zur Zahlung von insgesamt 250.000 Euro bereit erklärt. Das Geld geht an karitative Organisationen und die Staatskasse.

Vorwurf der Preisabsprache zu Lasten der DB

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, jahrelang Preise und Quoten für die Lieferung von Schienen abgesprochen zu haben – zu Lasten der Deutschen Bahn. Die Ex-Bereichsvorstände hatten bestritten, Teil des Schienenkartells gewesen sein, an dem auch die österreichische voestalpine beteiligt war.

Dass die Strafverfahren nach 48 Verhandlungstagen eingestellt worden sind, hat laut Gericht mit "Ungereimtheiten bei den Vergabeverfahren" zu tun, die plötzlich zu Tage getreten seien.

Quoten entsprachen Zielvorgaben der Bahn

Danach sehe es so aus, als ob es bei der Deutschen Bahn Zielvorgaben gegeben hätte, die ziemlich genau den Quotenabsprachen entsprochen hätten. "Wir hatten den Eindruck, dass im Grunde schon vorher feststand, was am Ende hinten rauskam", sagte Richter Michael Rehaag. Es sehe so aus, als wenn schon "vor Jahrzehnten irgendetwas abgekaspert wurde". Mit einem freien Wettbewerb habe das auf jeden Fall nichts zu tun.

Nach Ansicht der Richter haben die früheren Bereichsvorstände von den illegalen Absprachen zumindest gewusst. Weil aber auch auf Ebene der beteiligten Unternehmen "erhebliche Unzulänglichkeiten" auszumachen seien, sei der Verzicht auf eine förmliche Verurteilung zu vertreten. In Zusammenhang mit dem "Schienenkartell" waren am Bochumer Landgericht zwei Prozesse mit insgesamt 14 Angeklagten geführt worden. Keiner von ihnen wurde verurteilt. Alle Strafverfahren sind eingestellt worden. (APA/dpa, 21.12.2016)