Wien – Das Innenministerium hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf für ein neues Fremdenrechtspaket in Begutachtung geschickt. Laut dem Entwurf soll der Strafrahmen erhöht werden, wenn Asylwerber wissentlich Falschangaben im Verfahren machen oder das Land nach negativem Bescheid nicht verlassen.
Sollten Asylwerber bewusst versuchen, ihre Identität zu verschleiern, drohen höhere Geldbußen oder alternativ Haft. Gleiches gilt, wenn sie im Land bleiben, obwohl sie einen rechtskräftigen Ausreise-Bescheid in Händen haben und die Außerlandesbringung auch durchsetzbar ist – ein Staat also bereit ist, sie aufzunehmen. Auch bei einer Wiedereinreise gelten die entsprechenden Sanktionen, allerdings ist es möglich, neuerlich einen Asylantrag zu stellen. Wird dieser positiv beschieden, entfällt die Strafe.
Abschiebungen werden beschleunigt
Beschleunigt werden soll die Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge, indem bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Dies ist bei Anklage-Erhebung wegen eines Verbrechens beziehungsweise dann der Fall, wenn die betreffende Person auf frischer Tat ertappt wurde. Der Gesetzesentwurf stellt zudem klar, dass bei der Verhängung von Schubhaft eine allfällige Straffälligkeit des Betroffenen berücksichtigt werden soll.
Die Möglichkeiten für freiwillige Arbeit während des Asylverfahrens werden erweitert. Der Innenminister kann laut Gesetzesvorlage in Absprache mit dem Sozialminister vorsehen, dass Asylwerber nicht nur wie bisher für Bund, Länder und Gemeinden tätig werden können, sondern auch von anderen qualifizierten nicht-gewinnorientierten Organisationen für Hilfstätigkeiten herangezogen werden können.
Höchstgrenzen für Entlohnung
Was die Entlohnung betrifft, sollen die beiden Ministerien per Verordnung Höchstgrenzen festlegen können. Explizit in den Erläuterungen niedergeschrieben wird einer Forderung von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) entsprechend, dass es nahe liege, sich an den Vergütungen für Zivildiener (derzeit 1,61 Euro) zu orientieren. Der Innenminister kann bei Erlassung der Verordnung verschiedene Gruppen von Asylwerbern definieren und diesen jeweils bestimmte Höchstgrenzen zuordnen.
Neuerungen werden auch im Visa-Bereich fixiert. So wird ein neues Visum D "aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" geschaffen. Dieses kann Personen zu Gute kommen, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und bei denen eine Erteilung "entweder aus humanitären Gründen, Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen notwendig ist". Visa-Erleichterungen sind dabei auch für Saisonarbeiter vorgesehen. Bei ihnen kann eine "Rahmengültigkeit" des Visums auch mehrere Saisonen erfassen.
Ansonsten enthält der 16-seitige Entwurf noch zahlreiche, teils kleinere Detailregelungen. Etwa wird klar gestellt, dass im Fall eines Au-Pair-Aufenthalts kein Familiennachzug möglich wird oder dass bei unbegleiteten Minderjährigen die Verfahrensvertretung nicht dem Jugendwohlfahrtsträger der Landeshauptstadt sondern dem Sprengel, in dem sich der Jugendliche aufhält, zugewiesen wird. Am Widerstand der SPÖ gescheitert ist Sobotka mit seinem Versuch, die in der Koalition festgelegten Obergrenzen für zugelassene Asylanträge ins Gesetz schreiben zu lassen.
Die Frist für Stellungnahmen zum Gesetz läuft vier Wochen bis zum 18. Jänner 2017. (APA, 22.12.2016)