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Erneut mussten heimische Internetanbieter den Zugang zu sogenannten Piratenseiten sperren. Kunden von A1 oder UPC können nicht mehr kinox.tv und movie4k.tv ansurfen – so soll ihnen die Möglichkeit genommen werden, sich darüber aktuelle Kinofilme und Serien via Streaming anzusehen. Die Nutzung der Angebote ist allerdings nicht illegal.

Keine urheberrechtlich relevante Handlung

So stellte Wolfgang Brandstetter Anfang dieses Jahres in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage fest, dass "das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung" darstellt. Nutzer von Piratenportalen wie kinox.to müssen also nicht mit Strafverfolgung rechnen. Das Sperren von Webseiten, die Urheberrechtsverletzungen fördern, ist laut Brandstetter hingegen kein Problem.

Frustrierte Provider

Bei den Providern wächst nun der Frust über das Zustandekommen der Netzsperren. Sie weigern sich gemeinhin, den Löschbegehren der Urheberrechtsvertreter nachzukommen, und müssen dann einen Gerichtsprozess auf sich nehmen. Die großen Provider sollen dafür eine Streitgenossenschaft mit gemeinsamen Anwaltskosten gebildet haben. Auch für Rechteinhaber ist der Prozess mühsam, wie es hinter den Kulissen heißt.

Netzneutralität

Netzsperren könnten auch den Regelungen zur Netzneutralität widersprechen. So heißt es dort, dass Sperren nur zulässig sind, wenn diese von einem Gericht angeordnet wurden. Sperraufforderungen durch Rechteinhaber dürften also gar nicht befolgt werden. Für nächstes Jahr ist angesichts dieser Probleme wohl mit einer Gesetzesnovelle zu rechnen. (sum, fsc, 30.12.2016)