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Für das alljährliche Feuerwerk gelten neue Regeln.

Foto: AP / Alex Domanski

Wien/Innsbruck/Klagenfurt – Silvester dürfte in einigen Städten Österreichs heuer ruhiger ausfallen: Die Stadt Innsbruck hat – wie im Vorjahr – ein Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 erlassen. Begründet wurde dies mit der derzeit "extremen Trockenheit" aufgrund der geringen Niederschläge in der vergangenen Wochen. Erlaubt bleiben weiterhin Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke. Ausgenommen vom Verbot sind zudem "behördlich angemeldete Feuerwerke" wie zum Beispiel jenes im Rahmen des Innsbrucker "Bergsilvesters", sagte der Leiter des Amtes für allgemeine Sicherheit der Stadt, Elmar Rizzoli, am Dienstag.

Auch in Klagenfurt wird mit der extremen Trockenheit argumentiert und ein Verbot von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet ausgesprochen. Das teilte Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung mit. In Villach und Spittal ist ein solches Verbot ebenfalls bereits aufrecht.

Verbundfeuerwerke erstmals zugelassen

Der Jahreswechsel bringt für Anhänger von Feuerwerken eine ganze Reihe von Neuerungen. So ist ab 2017 die Verwendung von Blitzknallsätzen mit Aluminiumpulver verboten – für den Verkauf gilt dies schon länger. Außerdem sind sogenannte Verbundfeuerwerke mit deutlich längerer Brenndauer erstmals zugelassen. Darauf machten die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Austrian Standards am Dienstag aufmerksam.

Die WKÖ erwartet zum Jahreswechsel mehr als zehn Millionen Euro Umsatz mit Feuerwerkskörpern, das sind etwa 80 Prozent des Jahresumsatzes. Besonders beliebt sind mit einem Anteil von rund 40 Prozent die sogenannten Batteriefeuerwerke (auch "Batterien" oder "Schusskisten") und ganz neu die sogenannten Verbundfeuerwerke. Diese bestehen aus mehreren Batterien, die herstellerseitig schon miteinander verbunden sind und somit ein ganzes Feuerwerk abbrennen.

Längere Brenndauer

Austrian Standards machte allerdings darauf aufmerksam, dass bis zum Vorjahr für ungeschulte Pyrotechniker der Kauf von Feuerwerksbatterien mit maximal 500 Gramm explosiver Masse limitiert war, Konsumenten heuer aber Batterien bis zu 2.000 Gramm zünden dürfen. Diese Feuerwerke haben nun eine Brenndauer von drei bis vier Minuten statt maximal 40 Sekunden bei 500 Gramm, worauf Konsumenten Rücksicht nehmen sollten.

Am meisten nachgefragt werden in Österreich nach wie vor Raketen, sie dominieren auch die Verkaufscharts mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent, so die WKÖ. Fachhändler und Austrian Standards empfahlen, sich an der sogenannten CE-Kennzeichnung zu orientieren. Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen. Ab Juli 2017 ist das CE-Kennzeichen für alle pyrotechnischen Produkte verpflichtend. Bei der Kennzeichnung handelt es sich um die Buchstaben CE in Verbindung mit einer mehrstelligen Ziffer.

Das Verbot von Aluminiumpulver in Knallkörpern – Schwarzpulver ist erlaubt – betrifft laut Austrian Standards vor allem "Piraten" (Schweizerkracher) älterer Generationen. Die Norm-Experten empfahlen, Knallkörper, die von früheren Silvesterfeiern übriggeblieben sein sollten, nicht mehr zu verwenden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft oder verwendet werden, können darüber hinaus von der Polizei beschlagnahmt werden.

Strafen bis zu 3.600 Euro

Christoph Riedl, Bundessprecher des Pyrotechnikhandels in der WKÖ, erläuterte weiters, dass das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten ist. Auch gibt es Altersbeschränkungen: So dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 – etwa "Knallerbsen" oder "Feuerkreisel" – nicht an unter Zwölfjährige abgegeben werden, und Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F2 – wie zum Beispiel "Vulkane" oder Raketen – erst von Personen, die 16 Jahre oder älter sind, erworben werden. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sind Strafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen.

Die Experten warnten auch vor Einkäufen im benachbarten Ausland beziehungsweise im Internet. Die solcherart erworbenen Artikel würden oft nicht den heimischen Sicherheitsvorschriften entsprechen. (APA, 27.12.2016)