Wolfsburg – Im Abgasskandal bei Volkswagen hat der Rechtsdienstleister MyRight Massenklage im Namen Betroffener gegen den Autohersteller angekündigt. Die Klage werde am 3. Jänner beim Landgericht Braunschweig eingereicht, kündigte MyRight am Donnerstag an. Es sei die erste Klage dieser Art in Deutschland; Ziel sei die Anerkennung "grundlegender deutscher und europäischer Verbraucherrechte" im Abgasskandal.

Auf der Webseite myRight.de können betroffene deutsche VW-Kunden seit Monaten ihre möglichen Ansprüche wegen Wertverlusts ihres Fahrzeugs geltend machen und an den Rechtsdienstleister abtreten. Dieser formuliert eine Klage, reicht sie beim zuständigen Landgericht ein und übernimmt zunächst die Prozesskosten.

Unterschiede Deutschland – USA

Sammelklagen, wie sie in den USA üblich sind, gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. In den USA wird über eine Klage stellvertretend für alle potenziell Geschädigten entschieden. In Deutschland dagegen kann nur stellvertretend für Geschädigte entschieden werden, die auch aktiv wurden und ihre Ansprüche geltend machten. In Österreich bereitet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelklage in den Niederlanden gegen den VW-Konzern vor.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz erarbeitete nach Bekanntwerden des VW-Skandals zwar einen Referentenentwurf zur Musterfestlegungsklage. Kabinett und Bundestag müssten einen entsprechenden Gesetzentwurf aber noch beschließen.

MyRight erklärte am Donnerstag, VW habe mit seinen Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen über Jahre hinweg Verbrauchern ausdrücklich bestätigt, dass die Dieselfahrzeuge "in jeder Hinsicht" mit den gültigen Rechtsvorschriften übereinstimmten. Dies sei nachweislich nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe der VW-Konzern über Jahre die Verbraucher systematisch getäuscht. Jeder Käufer habe daher in Deutschland das Recht, vom VW-Konzern den Rückkauf seines betroffenen Autos zum Neupreis zu verlangen.

Schadenersatz in den USA

Der Rechtsdienstleister nimmt eine Erfolgsprovision von 35 Prozent. Sollten die Kunden kein Geld von VW bekommen, entstünden ihnen auch keine Kosten.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in elf Millionen Dieselautos verschiedener Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. In Deutschland sind rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen.

In den USA bot VW vom Abgasskandal betroffenen Kunden Schadenersatz an. Der Konzern einigte sich bereits mit den US-Behörden auf Entschädigungsprogramme, die VW vermutlich etwa 16 Mrd. Dollar (15,4 Milliarden Euro) kosten werden. Darüber hinaus sind wegen des Skandals noch Klagen mehrerer US-Bundesstaaten sowie strafrechtliche Ermittlungen des US-Justizministeriums gegen Volkswagen anhängig. (APA, 29.12.2016)