Wien – Ernst Swoboda ist schon eine Weile unterwegs gegen die Rundfunkgebühr in heutiger Form, die aus seiner Sicht der Verfassung widerspricht. 2017 aber könnte der Geschäftsführer des Privatsenders Kronehit und Vorsitzende des Privatsenderverbands VÖP jene Stelle erreichen, die für solche Fragen letztgültig zuständig ist: den Verfassungsgerichtshof.

Worum geht es? Im Sommer 2015 hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die GIS allein für webbasiertes Radio-Streaming keine Rundfunkgebühren verlangen darf, denn: Das darf sie nur für Rundfunkempfang.

Keine Gebührenpflicht

Swoboda beantragte wenige Wochen nach der Entscheidung dieses Höchstgerichts Ende August 2015 einen Feststellungsbescheid, dass Kronehit keine Gebühren zu zahlen hat. Denn: Dass die Nutzung von Radio- und Fernsehprogrammen (insbesondere des ORF) via Rundfunk Gebühren koste, webbasiert jedoch nicht, diskriminiere unsachlich die Besitzer betriebsbereiter Rundfunkgeräte.

Erste Adresse für solche Anträge: die GIS selbst. Die ORF-Tochterfirma mit behördlichem Auftrag erlässt erst einmal keinen Bescheid. Nach einer Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weist die GIS den Antrag per Bescheid zurück. Begründung laut Swoboda: Kronehit habe ja weiter Gebühren bezahlt, daher gebe es kein Interesse an einer Feststellung.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Am 13. Juli 2016 legt Kronehit dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht als nächste Instanz ein. Parallel stellt Kronehit die Zahlung der GIS-Gebühren ein und beantragt neuerlich einen gleichlautenden Feststellungsbescheid. Die GIS schickt den Antrag gleich ohne Bescheid an das Bundesverwaltungsgericht mit Verweis auf das dort laufende Verfahren zum ersten Antrag.

Sechs Monate Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht laut Gesetz für solche Beschwerden. Das Gericht freilich ist gut ausgelastet, erfahrungsgemäß kann es auch ein wenig länger dauern. Auf STANDARD-Anfrage zwischen Weihnachten und Neujahr hieß es, es sei noch keine Entscheidung in der Sache erfolgt und noch kein Termin dafür abzusehen.

GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter verweist auf Anfrage auf das Gericht: "Das Verfahren liegt zur Entscheidung über formale Fragen beim Bundesverwaltungsgericht." Er habe keine Informationen über den dortigen Verfahrensstand.

Post von der GIS.
fid

Etappe auf Weg zum Höchstgericht

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Und mit ihr kann Swoboda weiter zum Verfassungsgerichtshof ziehen. Eine Entscheidung des Höchstgerichts noch im Jahr 2017 ist eher unwahrscheinlich.

Vom ORF unabhängige Rundfunkrechtler zeigen sich auf STANDARD-Anfrage zu Swobodas Erfolgsaussichten beim Höchstgericht eher skeptisch. Begründung: Noch gebe es in rund 95 Prozent der Haushalte ohnehin ein Fernsehgerät, und Bewegtbild werde laut Studien etwa der AGTT noch zum größten Teil linear über Rundfunk konsumiert.

"Das ist nicht gerecht"

Im STANDARD-Interview im Herbst 2016 erklärte Swoboda seine Position so: "Vor 50 Jahren war es sicher richtig, die Rundfunkgebühren an den Besitz von Empfangsgeräten zu knüpfen. Der Besitz des Gerätes deckte sich mit der Nutzung von ORF-Programmen – anders konnte man sie nicht empfangen, und was anderes konnte man auch nicht empfangen. Heute hat sich das massiv geändert. Jeder kann auf irgendeinem Weg ORF-Programme nutzen. Und nur ein Teil dieser Nutzung wird verrechnet. Wer ein Badezimmerradio hat, zahlt Gebühren, der Nachbar streamt zwar mit seinem Smartphone den ganzen Tag Ö3, zahlt aber keine. Also zahlt der mit dem Badezimmerradio für den Nachbarn mit. Das ist nicht gerecht. Und Sie haben zudem das strukturelle Problem der Schwarzseher – wer nicht zugibt, dass er oder sie ein Empfangsgerät hat, zahlt nicht."

Kronehit-Chef Ernst Swoboda, gegen die GIS-Gebühr unterwegs zum Verfassungsgerichtshof.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs 2015 kostet den ORF internen Quellen zufolge einige hunderttausend Euro pro Jahr an GIS-Einnahmen. Swoboda sieht größere Summen auf den ORF zukommen, wenn der Verfassungsgerichtshof das Rundfunkgebührengesetz tatsächlich aufhebt: Üblicherweise räumen die Höchstrichter dem Gesetzgeber dann ein Jahr für die Reparatur der aufgehobenen Bestimmungen ein.

"Ernste finanzielle Bedrohung"

Wer die Gebührenpflicht bis zur Entscheidung des Höchstgericht angefochten hat, der könnte vom Antrag bis zum Ablauf der Reparaturfrist von Rundfunkgebühren befreit werden, erklärt Swoboda: "Bei entsprechend vielen Beschwerden könnte – theoretisch – die Aufhebung des RGG zu einer ernsten finanziellen Bedrohung des ORF werden." Nachsatz: "Auch deshalb wäre eine umgehende Neuregelung noch vor einer Entscheidung des VfGH meines Erachtens durchaus im Sinne des ORF."

Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) hat für Frühjahr 2017 eine ORF-Enquete angekündigt, in der es neben den Aufsichtsgremien und dem Programmauftrag auch um die Finanzierung des ORF gehen soll. Drozda nannte eine Abgabe für alle Haushalte unabhängig vom Empfang im September 2016 "perspektivisch sinnvoll" . In Deutschland gibt es einen solchen "Rundfunkbeitrag" seit 2013, die Schweiz plant ihn bis spätestens 2019.

Der Medienminister wollte eine solche Haushaltsabgabe aber nach bisherigen Angaben erst in einem nächsten Regierungsübereinkommen angehen. Und ÖVP-Mediensprecher Werner Amon zeigte sich bisher ablehnend gegenüber einer solchen Haushaltsabgabe, etwa im STANDARD-Interview Ende Oktober.

Werbeabgabe vor dem Verfassungsgericht

Eine andere österreichische Medienabgabe ist schon einen Schritt weiter als Swobodas Verfahren gegen die GIS-Gebühr: Beschwerden von 23 Verlagen und auch von Kronehit gegen die Werbeabgabe liegen seit Herbst 2016 beim Verfassungsgerichtshof.

Auch hier geht es um Ungleichbehandlung, freilich in Bezug auf klassische Medienunternehmen und Onlinemedien: Onlinewerbung ist von der österreichischen Werbeabgabe ausgenommen. Verlage und Radiosender sehen damit den Wettbewerb verzerrt und internationale Onlinekonzerne wie Google und Facebook begünstigt. Entscheidung 2017: nicht ausgeschlossen.

Geld für Medienförderung

Mit zusätzlichen Einnahmen aus der Besteuerung internationaler Onlinekonzerne will Medienminister Drozda eine neue Medienförderung finanzieren, die 2017 die Presseförderung ablösen soll. (fid, 5.1.2016)