Premierminister Narendra Modi erklärt seinem australischen Amtskollegen Tony Abbott, was es mit dem tanzenden Gott Shiva auf sich hat.

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Neu-Delhi – Religion und Kastenzugehörigkeit sollen in Indien nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofs nicht für Stimmenfang in Wahlkämpfen genutzt werden. Der Gerichtshof entschied am Montag mit einer knappen 4:3-Mehrheit, Wahlen seien eine weltliche Angelegenheit – Kandidaten, die dies nicht beachteten, sollten von Wahlgängen ausgeschlossen werden, oder es solle die Wahl im Nachhinein für ungültig erklärt werden.

Offiziell ist Indien ein säkulares Land. Immer wieder werden aber Aspekte der Religion und des Kastenwesens auch in den Wahlkampf hineingetragen. Das gilt auch für die regierende hinduistisch-nationalistische Bharatiya-Janata-Partei (BJP) von Premierminister Narendra Modi.

Verbot gilt auch für Unterstützer

"Staat und Religion zu vermengen, ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt", entschied das Richtergremium. Es ist auch untersagt, dass andere Personen mit Einverständnis des Kandidaten dazu aufrufen, ihn wegen seiner Religions- oder Kastenzugehörigkeit zu wählen.

Dass die Höchstrichter auch das Kastensystem erwähnen, führte zu Protesten: Der prominente Autor und Politikwissenschafter Kancha Ilaiah, ein Angehöriger der niedrigsten Dalit-Kaste, sagte zu Al Jazeera, das Urteil untersage ihm, seinen sozialen Status zu verbessern, indem er deren Unterdrückung thematisiere.

Fünf Regionalwahlen 2017

In fünf Bundesstaaten stehen in den kommenden Monaten Wahlen an. Unter diesen Bundesstaaten ist auch Uttar Pradesh, ein Bundesstaat, in dem die Vermengung von Politik, Religion und Kastenwesen besonders weit verbreitet ist. Präsident Modi begab sich am Montag unmittelbar nach dem Richterspruch nach Uttar Pradesh, um dort Wahlkampf zu betreiben.

Eine Diskriminierung nach Kasten ist in Indien offiziell verboten, doch die Kastenzugehörigkeit bestimmt weiterhin viele Aspekte des Alltags. Um diese Diskriminierung auszugleichen, werden bestimmte benachteiligte Kasten an Universitäten sowie bei der Vergabe von öffentlichen Stellen bevorzugt.

Hindus stellen 80 Prozent der 1,25 Milliarden Inder, 14,2 Prozent bekennen sich zum Islam, der Rest sind Christen, Sikhs, Buddhisten und Jains. (red, APA 4.1.2017)