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Airbnb wird in Salzburg präsenter. Deshalb will man dort jetzt die Regeln am Mietermarkt verschärfen.

Foto: reuters / shino

Salzburg – Etwa 1.000 Unterkünfte stehen in der Stadt Salzburg zur Auswahl. Sie werden bei Onlineplattformen privat an Touristen vermietet. Über 800 Unterkünfte bietet allein Airbnb in der Mozartstadt an, auf ähnlichen Plattformen sind hunderte weitere Quartiere gelistet. Aus der Tourismusspielart sei auch an der Salzach ein wichtiger Player im Fremdenverkehr geworden – der allerdings in einem rechtlichen und steuerlichen Graubereich agiert und unangenehme Nebenwirkungen erzeugt, heißt es von der Stadt Salzburg.

Deshalb will die Stadt die Regeln für die Kurzzeitvermietung verschärfen. Das Land bereite auf Ersuchen der Stadt bereits eine Änderung der Ortstaxen-Bestimmungen vor: Demnach könnten die Plattformbetreiber verpflichtet werden, die Ortstaxe für ihre Buchungen abzuführen und die Daten der Vermieter zu liefern. So könnten auch die fälligen Steuern von den Vermietern eingefordert werden.

Bisher regelt bereits das Raumordnungsgesetz, dass eine touristische Nutzung von Wohnungen in Bauten mit mehr als fünf Wohneinheiten untersagt ist. Das neue Raumordnungsgesetz, das derzeit in Begutachtung ist, sieht vor, diese Grenze auf drei Wohnparteien zu senken. Die Stadt möchte gar noch einen Schritt weiter gehen und die touristische Nutzung außerhalb von ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten und touristischen Betrieben generell untersagen.

20 Verfahren jedes Jahr

Hinzu kommt, dass in Mehrparteienhäusern alle Wohnungseigentümer mit der touristischen Nutzung einverstanden sein müssen. Daran halten sich nicht alle Vermieter der Plattform, warum es immer wieder zu Anzeigen von Nachbarn kommt. Jedes Jahr werden rund 20 Verfahren geführt. Nach dem Raumordnungsgesetz drohen bei illegaler Vermietung bis zu 25.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Der Magistrat kontrolliert von sich aus Zimmerangebote auf den Onlineplattformen und bekommt auch Tipps von Nachbarn, die die touristische Vermietung stört. Den Nachweis zu führen, sei aber oft aufwendig: Magistratsbeamte müssen bei einem Verdacht gleich mehrmals kontrollieren, um eine touristische Nutzung nachweisen zu können.

Bürgermeister Schaden: "Rechtlich luftleerer Raum"

Die Vermietung passiere in einem "rechtlich luftleeren Raum", sagt Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Die Kooperationsbereitschaft der Plattformbetreiber sei bisher – so wie in vielen anderen Städten in ganz Europa – enden wollend. "Die Onlineanbieter sind hier derzeit Trittbrettfahrer und zahlen vielfach weder Steuern noch Ortstaxe", ergänzt der für Tourismus zuständige Vizebürgermeister Harry Preuner (ÖVP). Der Gesetzgeber müsse hier nachziehen zum Schutz der Anbieter, Anrainer und Kunden. Wie in allen Städten, in denen große Angebote von Airbnb existieren, belastet die Vermietung von Wohnungen für touristische Zwecke auch in Salzburg den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt. (Stefanie Ruep, 5.1.2017)