Wien / Maria Enzersdorf – Nach den Nationalbank-Pensionisten sind nun auch ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, des niederösterreichischen Energieversorgers EVN und des Verbund-Konzerns im Kampf gegen die Kürzung von Luxuspensionen beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Die Verfassungsrichter lehnten die entsprechenden Anträge in ihrer Dezembersession ab, teilte das Gericht am Montag mit.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung – vor allem des Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen – seien die behaupteten Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, dass die Anträge "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben", lautet die Begründung. Die Verfassungsrichter sahen daher von einer Behandlung der Anträge ab.

Mitte November hatte das Verfassungsgericht sein Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs- und Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank veröffentlicht. Die gesetzlichen Eingriffe in die Luxuspensionen sind demnach nicht verfassungswidrig. Der Nationalrat hatte Teile des 2015 in Kraft getretenen Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes in Verfassungsrang gehoben. (APA, 9.1.2017)