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Mitarbeiter im Fleischergewerbe steigen im Vergleich mit einer Kanzleikraft bei Rechtsanwälten noch gut aus.

Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Wien – Die SPÖ will wie berichtet beim Thema Mindestlohn Druck machen. Sollten die Sozialpartner keinen Generalkollektivvertrag über 1.500 Euro zustande bringen, kann sich Kanzler Christian Kern nach deutschem Vorbild auch einen gesetzlichen Mindestlohn vorstellen. Der ÖGB hält von gesetzlichen Vorgaben nichts, möchte mit der Wirtschaftskammer aber einen Fahrplan aushandeln, der dann aber gleich für die Zielmarke 1.700 Euro gelten soll. Laut einer Sonderauswertung der Statistik Austria haben im Jahr 2014 rund 357.000 Beschäftigte weniger als 1.500 Euro brutto verdient, zwei Drittel davon waren Frauen.

Den niedrigsten kollektivvertraglichen Monatslohn (ohne Zulagen, Sonderzahlungen et cetera) gibt es laut einer Aufstellung des Sozialministeriums (Stand Ende November 2016) mit 879,99 Euro bei den Zeitungszustellern.

Es gibt allerdings auch Bereiche, in denen es keinen Kollektivvertrag (KV) gibt, sodass auch keine Informationen über die dortigen Löhne vorliegen, etwa für Arbeiter in der Abfallwirtschaft. Darüber hinaus fehlen laut Ministerium Informationen über Branchen, in denen der letzte KV schon Jahre zurückliege, etwa bei Kosmetikern. Der letzte KV aus dem Jahr 2002 sah ein Mindestgehalt von knapp 800 Euro vor.

Schon länger nicht mehr verhandelt wurde auch bei den Kanzleikräften für Rechtsanwälte in Wien. Seit 2009 liegt das KV-Gehalt dort bei 1.023 Euro. Im Handel liegen laut dem jüngsten KV nur mehr die Angestellten in der Beschäftigungsgruppe 1 unter der Grenze von 1.500 Euro. (APA, red, 13.1.2017)