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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verliest das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts: Das NPD-Verbot wird abgelehnt.

Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach

Zum zweiten Mal nach 2003 ist am Dienstag am deutschen Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert. Eingebracht hatten ihn die deutschen Bundesländer. Bundesregierung und Bundestag hatten sich – anders als 2003 – nicht mehr beteiligt.

Zunächst bescheinigte der Zweite Senat unter der Leitung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle der NPD Verfassungswidrigkeit, da sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen und durch einen "an einer ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten autoritären Nationalstaat" ersetzen wolle. Dies sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

"Keine Möglichkeit, Ziele durchzusetzen"

"Es mag irritierend sein", dass die NPD dennoch nicht verboten werde, erklärte Voßkuhle dann. Dies geschehe aber deshalb nicht, weil sie "keine Möglichkeit hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen" . Die Partei, die nicht einmal mehr 6000 Mitglieder habe, sei dafür nämlich zu schwach.

Dann zählte Voßkuhle ihre Misserfolge auf: Noch nie im Bundestag vertreten, in keinem der 16 Landesparlamente mehr, bloß ein Mandat im EU-Parlament, "nur" 338 Kommunalmandate (rund 0,15 Prozent) in Deutschland, auf dieser Ebene wolle jedoch niemand mit der NPD kooperieren.

Mit dem Urteil legten die Richter die Hürde höher als beim letzten Verbot im Jahr 1956. Damals wurde die ohnehin isolierte Kommunistische Partei verboten, obwohl "nach menschlichem Ermessen keine Aussicht" bestand, dass sie ihre verfassungswidrigen Ziele verwirklichen könne.

Kein Potenzial zum Umsturz

Nun aber lautet der Maßstab: Eine verfassungsfeindliche Partei muss auch das Potenzial zum Umsturz haben. Hat sie es – wie die NPD – nicht, kann sie auch nicht verboten werden.

Das Urteil fiel einstimmig, die NPD legte es als "Sieg" aus. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hingegen erklärte, es sei ein Erfolg, dass die NPD als so schwach und unbedeutend eingestuft werde. Er hält die Beobachtung der rechtsextremen Partei durch den Verfassungsschutz auch "weiter für geboten", ebenso wie etwaige Verbote rechtsextremer Vereine.

Das Gericht hat allerdings einen interessanten Hinweis gegeben, der die NPD finanziell aushungern könnte. Es sei durchaus möglich, demnächst Parteien, denen Verfassungswidrigkeit bescheinigt wird, die Erstattung der Wahlkampfkosten zu kürzen und somit die staatliche Finanzierung zu entziehen. Dazu müsste zunächst aber das Grundgesetz geändert werden. (Birgit Baumann aus Berlin, 17.1.2017)