Wolfgang Brandstetter setzt weiterhin auf die massenhafte Datenspeicherung.

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Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) tüftelt weiterhin an einer Nachfolgeregelung für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Diese Woche bestätigte er im parlamentarischen Menschenrechtsausschus einmal mehr, dass er sie für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität für sinnvoll und notwendig hält. Ihm steht aber keine leichte Aufgabe bevor, wurde die Vorratsdatenspeicherung 2014 in Österreich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Sie widerspreche dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Recht auf Privat- und Familienleben, hieß es damals in der Begründung.

Massenhafte Speicherung

Der Begriff steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne direkten Fahndungsanlass. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Telefon- und Mail-Daten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

"Das absolut Notwendige"

Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, sie verstoße gegen Grundrechte.

Vergangenen Dezember hat der EuGH nun entschieden, dass die Datenspeicherung nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig sei. Sie müsse aber "auf das absolut Notwendige" beschränkt werden, Datenabfragen dürften nur auf richterliche Anordnung erfolgen, der Rechtsschutz müsse gewährleistet sein.

"Ich will und muss es versuchen"

Der Spielraum für eine Neuregelung sei zwar sehr eng, sagte Brandstetter, aber er möchte aber alle Möglichkeiten ausloten. "Ich will und muss es versuchen". Etwa könne er sich bei einem Anfangsverdacht die Speicherung von Verbindungsdaten länger als drei Monate vorstellen. (sum, 19.1. 2017)