Es ist nicht das erste Mal, dass "Österreich" das Foto einer falschen Frau abbildet.

Foto: Standard

Wien – "Österreich" berichtete 2016 über eine mutmaßlich suchtkranke Mutter und ihr fünf Monate altes Baby, die tot in ihrer Wohnung aufgefunden wurden. Die Zeitung zeigte zu diesem Artikel ein kenntliches Porträtfoto einer blonden Frau; der Bildtext beschrieb die Abgebildete als verstorbene Ex-Stewardess und Mutter. Am Donnerstag sprach das Oberlandesgericht Wien der Frau eine Entschädigung von 8.000 Euro zu und verurteilte "Österreich" dazu rechtskräftig.

Das Foto stammte von einer Facebook-Seite der Toten. Dort fanden sich laut Ersturteil Fotos mehrerer blonder Frauen, der Reporter legte sie Vorgesetzten zur Auswahl vor. "Schon daraus war für jeden durchschnittlich sorgfältigen Journalisten leicht erkennbar, dass nicht jede der abgebildeten Frauen mit blonden Haaren die verstorbene Kristina M. sein konnte", schrieb das Straflandesgericht Wien dazu. Die Klägerin war eine Exkollegin der Toten.

Sorgfalt und Qualitätssicherung vermisst

Aus Sicht der ersten Instanz "wurde die gebotene journalistische Sorgfalt keinesfalls eingehalten"; das Gericht vermisst auch "redaktionsinterne Maßnahmen zur Qualitätssicherung". Es war nicht das erste Foto von Facebook, das Österreich falsch Tätern wie Opfern zuordnete.

Schon an der Abbildung der Toten sah die erste Instanz kein Interesse der Leser – "außer, dass deren (nicht zu berücksichtigende) Sensationslust befriedigt wurde". Laut Straflandesgericht interessieren das "Österreich"-Publikum "schnell zu lesende, reißerische und oberflächliche Berichte über spektakuläre Kriminalfälle, Chronik und tragische Lebenswege".

Die erste Instanz sprach der Abgebildeten 2.500 Euro Entschädigung aus, wegen übler Nachrede, Bloßstellung und Bildveröffentlichung. Sie, vertreten von Medienanwältin Maria Windhager, ging wie die Mediengruppe Österreich in Berufung. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Ersturteil und erhöhte die Entschädigung auf 8.000 Euro. (fid, 20.1.2017)