Finanzminister Schelling (links) wird das Lachen vergehen, sollte Gewerkschafter Norbert Schnedl Recht bekommen.

APA, Schlager

Wien – Einmal durch alle Instanzen, um dann neuerlich die Justizrunde zu drehen: So läuft seit vielen Jahren der juristische Reigen um die Besoldung der öffentlich Bediensteten. Früher als erwartet beschäftigen die umstrittenen Vordienstzeiten erneut den Europäischen Gerichtshof. Nur wenige Wochen nach dem Inkrafttreten einer Novelle, mit der eigentlich frühere Fehltritte des Gesetzgebers korrigiert hätten werden sollen, geht der Tanz somit wieder von vorn los.

Diesmal sind es die Vertragsbediensteten, die – von der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst vertreten – um die Anrechnung von Vordienstzeiten kämpfen, die nur ab dem 18. Lebensjahr angerechnet wurden. Schul- oder Lehrzeiten (ab 15) fanden keine Berücksichtigungen, was sich negativ auf Vorrückungen im Gehaltsschema und auf die Pensionhöhe auswirkt. Sollte das Verfahren zugunsten der Gewerkschaft ausgehen, könnte das Nachzahlungen in Milliardenhöhe auslösen und auch in Folge Kosten verursachen, weil sich laufende Entlohnung und Pensionen erhöhen.

Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Frage kurz vor Weihnachten den EuGH angerufen. Für ihn liegt auf der Hand, dass auch die neue Regelung problematisch ist. Die jüngste Gesetzesänderung könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass das künftig für die Besoldung maßgebliche Gehalt (Überleitungsbetrag) "historisch gesehen in diskriminierender Weise ermittelt wurde und damit fortwirkt", schreibt der OGH in der Begründung seiner Vorlage.

Kein Einfluss auf Besoldung

Zur Erklärung: Mit der Novelle werden zwar die Vordienstzeiten fiktiv anerkannt, allerdings haben sie keinen Einfluss auf die Besoldung. "Die erfolgte Besserstellung wirkt sich somit nicht aus", erläutert dazu OGH-Mediensprecher Christoph Brenn. Genau zu dieser Konstellation gebe es noch keine Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Die neue Rechtslage in Österreich sei bei der aktuellen Vorlage an den EuGH berücksichtigt worden, erklärt Brenn.

Der EuGH hatte das alte Besoldungsschema bereits 2009 und nach erfolgten "Korrekturen" 2014 neuerlich gehoben. Auch die vorletzte Gesetzesänderung 2015 hielt nicht: Ein Beamter, der auf die Anrechnung der Vordienstzeiten klagte, erhielt letztes Jahr beim Verwaltungsgerichtshof Recht.

"Ein Trick"

Das erst im Dezember kundgemachte "Besoldungsrechtsanpassungsgesetz" wird von Kritikern als Trick bezeichnet. Die für die Vorrückungen maßgeblichen Stichtage wurden rückwirkend bis 1948 gestrichen. Die Vertragsbediensteten sind auf den Zivilrechtsweg angewiesen, wobei aktuell – unjuristisch ausgedrückt – eine Art "Sammelklage" rennt, wie GÖD-Anwalt Martin Riedl erklärt. Parallel dazu gehen auch Beamte gegen die neue Rechtslage vor. Erste Anträge auf volle Anerkennung der Vordienstzeiten und entsprechende Nachzahlungen wurden gerade vom Dienstgeber abgewiesen, womit der Weg zum Bundesverwaltungsgericht frei sei. Die Vorgangsweise von Regierung und Gesetzgeber bezeichnet Riedl als "verzweifelte Versuche, die Probleme aus dem Weg zu räumen". Die in der Regierung zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar versucht das Positive im Problem zu sehen. Sie begrüße die Vorlage an den OGH, weil eine Entscheidung des EuGH für Rechtssicherheit für die Bediensteten schaffen werde. (Andreas Schnauder, 21.1.2017)