Probleme mit dem Internetzugang sollen ausführlich dokumentiert werden, rät der "Konsument"

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Ein schneller Internetzugang ist alles andere als günstig. Für einen Tarif mit 100 Mbit/s zahlt man von 29,90 Euro (UPC) bis 59,80 Euro (A1). Da ist es umso ärgerlicher, wenn es zu Ausfällen oder schlechten Übertragungswerten kommt, beispielsweise das Streaming von Filmen und Serien nur mangelhaft funktioniert. Immer mehr Kunden wollen deshalb ihre Rechte als Konsument wahrnehmen und gegen Internetprovider prozessieren. Erst vor kurzem sorgte die Meldung für Aufsehen, dass eine UPC-Kundin für zu langsames Internet Geld zurückbekommen hat.

Ordnungsgemäße Dokumentation

Doch der Weg zur Entschädigung ist nicht so einfach. Der "Konsument" hat nun wichtige Tipps für den Kampf gegen "tröpfelnde Downloads" zusammengestellt. Essenziell sei eine regelmäßige Dokumentation der Mängel. Jene Kundin, die erfolgreich gegen UPC vorging, hatte langsame Geschwindigkeiten über Monate dokumentiert. Dabei sollen User auf "seriöse Geschwindigkeitstests" zurückgreifen, beispielsweise den Netztest der Telekommunikationsbehörde RTR. Besteht kein Zugriff auf das Netz, soll dies mit Screenshots aufgezeichnet werden.

Kontaktaufnahme mit Provider

Hat man Beweise über Mängel in einem ausreichenden Zeitraum von mehreren Wochen gesammelt, ist die Kontaktaufnahme mit dem Provider angesagt. Dabei soll etwa UPC aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen. Der "Konsument" hat dazu einen Musterbrief bereitgestellt. Kommt der Provider dem nicht nach, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Vertrag kann außerordentlich gekündigt oder eine Wandlung gefordert werden. Dann steht natürlich der Wechsel zu einem Konkurrenten an.

Prozessieren ist riskant

Wer tatsächlich Geld zurückbekommen will, sollte die Beratung von Konsumentenschützern, etwa des VKI in Anspruch nehmen. Dann können Kunden darauf hoffen, einen Vergleich mit UPC zu erzielen. Ein tatsächlicher Gerichtsprozess wegen zu langsamen Internets hat in Österreich noch nie stattgefunden. Dieser wäre durchaus mit Risiko behaftet: Verliert der Kunde, muss er auch die Anwaltskosten von UPC, Liwest, A1 und Co samt Gerichtsgebühren übernehmen. (fsc, 24.1.2017)