Steyr – Wegen Wiederbetätigung hat am Dienstag im Landesgericht Steyr der Prozess gegen einen 38-jährigen Leasingarbeiter, der ein User und Unterstützer der mittlerweile geschlossenen rechtsextremen Internetplattform "Thiazi Forum" gewesen sein soll, begonnen. Der Mann hat laut Anklage unter anderem Tonträger mit Nazi-Liedern zum Verkauf oder Tausch angeboten. Er ist nicht geständig.

Staatsanwaltschaft Andreas Pechatschek wirft dem bereits zweifach wegen Wiederbetätigung Vorbestraften vor, 2010 und 2011 als förderndes Mitglied jenes Forums in Erscheinung getreten zu sein. Dort handelte er demnach vor allem mit Nazi-Tonträgern wie "Am Adolf Hitler Platz", "Goebbels für alle", "Im Buchenwald" (zur Melodie des Kinderliedes "Ein Vogel wollte Hochzeit halten").

Gegenstand der Anklage sind aber auch unzählige, einschlägige Tätowierungen, die er offenbar öffentlich zur Schau gestellt hat. 2014 und 2015 bekamen die Besucher eines Freibades in Sierning unter anderem einen übergroßen Reichsadler mit Triskele, Horst Wessel, eine Person mit Hitlergruß oder den Schriftzug "LAH" (Leibstandarte Adolf Hitler, Anm.) auf diversen Körperteilen des Angeklagten zu sehen.

"Wenn die FPÖ rechts ist ..."

Der Mann leugnete hartnäckig, seine Gesinnung, die er mit "ich stehe zu meinem Land" beschreibt, nach außen getragen zu haben. Auf die Nachfrage von Richterin Christina Forstner, wo er politisch stehe, meinte er: "Wenn die FPÖ rechts ist, dann bin ich auch rechts". Für ihn sei das Dritte Reich "ein Teil der Geschichte", den er "weder positiv noch negativ" werten wolle.

Warum er dann in der Glasvitrine in seinem Wohnzimmer Devotionalien der NS-Zeit stehen habe, wollte die Richterin wissen. Das seien Erinnerungsstücke, die er von seinem Opa geschenkt bekommen oder auf Flohmärkten erstanden habe. Aber das sei "rein privat" und damit nicht strafbar.

Anerkennung für Horst Wessel

Jene vier bis fünf Tonträger, die er im "Thiazi-Forum" verkaufen wollte, stellte er nur mit deren Titeln ins Netz, ohne die Liedtexte. Und dies auch nur deshalb, weil er die "belastenden Sachen" – darunter auch eine Hitler-Büste – "loswerden" wollte, meinte der gelernte Schlosser. Wiederbetätigung stritt er entschieden ab. Die Wikingerfahne, die er sich mit 15 Jahren als sein erstes Tattoo stechen ließ, sollte auch nur den Namen der Ex überdecken, rechtfertigte er sich weiter. Und das Konterfei vom Sturmführer der SA, Horst Wessel, auf seinem Körper sei ein Zeichen seiner Anerkennung für einen "jungen Freiheitskämpfer, der wegen seiner Meinung erschossen wurde", gewesen.

Ein Urteil ist für Dienstag geplant. Im Falle eines Schuldspruchs der Geschworenen nach dem Verbotsgesetz drohen zwischen fünf bis zehn Jahre Haft. (APA, 24.1.2017)