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Ein Blick in die Reaktor-4-Halle des ungarischen Atomkraftwerks Paks.

Foto: Reuters / Laszlo Balogh

Wien – Im Dezember verabschiedete die ungarische Regierung eine Novelle im Atomgesetz, die kaum für Aufsehen sorgte – aber weitreichende Folgen hat: Denn nach Inkrafttreten wird es Premier Viktor Orbán künftig möglich sein, ohne Zustimmung der Atomaufsichtsbehörde Entscheidungen zu treffen. Per Verordnung kann Orbán an ihr "vorbeiregieren". Das ist vor allem in Hinblick auf den Ausbau des Atomkraftwerks Paks relevant, dessen Betreiberin eine Tochter des staatlichen Energieversorgungsunternehmens MWM ist.

Die deutsche Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bezeichnete die Entscheidung, die Rechte der Atomaufsicht zu beschneiden, im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung als "im höchsten Maße bedenklich". In Österreich warnen die Grünen vor einen Präzedenzfall in der EU und einer Aushebelung der Atombehörde. Denn diese Institution sollte eigentlich sicherstellen, dass Zulassungen und Kontrollen von Atomkraftwerken nicht nach politischen Opportunitäten beurteilt werden.

Vergabe ohne Ausschreibung

Anfang 2014 hatten Viktor Orbán und der russische Präsident Wladimir Putin eine Vereinbarung unterzeichnet, wonach die vier Reaktorblöcke sowjetischer Bauart modernisiert und um zwei weitere ausgebaut werden sollen. Geplant sind Reaktoren vom Typ AES 2006 mit einer Leistung von je 1.200 MW.

Diese Pläne stoßen zum Teil auf Widerstand in der EU. Kritik kommt vor allem an der Abhängigkeit von Russland, das die Technologie liefern und Brennstäbe entsorgen will. Die EU-Kommission leitete zudem ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Darin soll geklärt werden, ob es sich bei der Kreditvergabe um unzulässige staatliche Subvention handelt. Auch die fehlende Transparenz wird kritisiert: Der Auftrag sei ohne Ausschreibung an die Föderale Agentur für Atomenergie Russlands (Rosatom) vergeben worden.

Erst kürzlich hat Ungarn die englische Übersetzung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von dem Erweiterungsprojekt Paks II an alle Länder übermittelt, die am Verfahren beteiligt waren, obwohl die ungarische Kundmachung schon im September erfolgt war, informiert das Umweltbundesamt. "Offen ist, ob Ungarn nun den am UVP-Verfahren beteiligten Ländern Rechtsmittel gegen die Genehmigung zugesteht", sagt Franz Meister vom Umweltbundesamt dem STANDARD. Gegen die Bewilligung haben Greenpeace Ungarn und der Energyclub Einspruch erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Für Reinhard Uhrig, Atomenergiesprecher bei Global 2000, ist vor allem zentral, dass Österreich Einspruch gegen Staatsbeihilfen erhebt, wie das etwa bei Hinkley Point in Großbritannien bereits der Fall ist. So beteiligte sich die Republik Österreich 2015 an einer Nichtigkeitsklage wegen Wettbewerbsverzerrung durch Subventionierung der britischen Atomkraft beim Europäischen Gerichtshof.

Vietnam nahm Abstand

In Vietnam hätte ein baugleicher Reaktor errichtet werden sollen. Eine Unfallanalyse berechnete Emissionen, die viele Kilometer außerhalb der Anlage zu Kontaminationen führen könnten. Diese Studie wurde 2016 auch bei der IAEA in Wien vorgestellt. Vietnam hat von dem Bau mittlerweile Abstand genommen.

Ungarns einziges Atomkraftwerk Paks liegt rund 250 Kilometer von Österreich entfernt und ging Ende 1982 in Betrieb. Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Zwischenfällen. Erst im Juli des Vorjahres wurde ein Reaktorblock automatisch heruntergefahren. Laut der nationalen Atomenergiebehörde war ein Funktionsfehler im Kontrollsystem der Auslöser. Paks deckt momentan fast die Hälfte des ungarischen Elektrizitätsbedarfs. (Julia Schilly, 26.1.2017)