Salzburg – Er wisse nicht mehr, warum er das geschrieben habe, beteuerte der 70-jährige Salzburger vor dem Schwurgericht. Er habe zu viel Alkohol getrunken und Medikamente eingenommen. Herausgekommen sind dabei zwei Facebook-Postings, die ihn am Donnerstag wegen Wiederbetätigung und Nötigung eines Regierungsmitglieds vor Gericht brachten.

Staatsanwältin Sandra Wimmer wirft ihm vor, eine Fotomontage des Eingangstors von Auschwitz mit der Aufschrift "Asylheim – wir haben wieder geöffnet" gelikt und "Arbeit macht frei" darunter gepostet zu haben, um die Ziele des Nationalsozialismus zu verherrlichen. In einem weiteren Posting auf der Facebook-Seite des oberösterreichischen Landeshauptmanns Josef Pühringer soll er ihn mit einer gefährlichen Drohung zum Rücktritt genötigt haben. "Ich wünsche Ihrer Familie alles Gute. Treten Sie sofort zurück. Ihr Leben ist mir nichts wert. Ich liebe es zu töten."

"Einstellung zum Nationalsozialismus?" – "Gar keine"

Der pensionierte Installateur erklärte zwar, geständig zu sein, beteuerte aber, sich nicht mehr erinnern zu können, wann und warum er die Postings geschrieben habe. "Ich war total überrascht, als die Polizei mir die Postings zeigte", sagte er zu der vorsitzenden Richterin Daniela Meniuk-Prossinger. "Was haben sie für einen Einstellung zum Nationalsozialismus?", fragte die Richterin. "Gar keine", entgegnete der Angeklagte. "Welcher Partei gehören sie an?", wollte Meniuk-Prossinger wissen. "Der Freiheitlichen", sagte der 70-Jährige. Er habe nichts gegen Pühringer, den er nur aus der Zeitung kenne, und sei kein Neonazi. Ein Gutachter erklärte ihn für zurechnungsfähig.

Entschuldigungsbrief und reumütiges Geständnis

Sein Mandant habe Pühringer von sich aus einen Entschuldigungsbrief geschickt, erklärte der Verteidiger Thomas Rieser. Pühringer habe ihm auch zurückgeschrieben und erklärt, dass er das Posting gar nicht kenne und davon ausgehe, dass er seine Aussage zurückziehe. Sein Mandant habe ein reumütiges Geständnis abgelegt, sei unbescholten, und die Medikamente und der Alkohol hätten eine enthemmende Wirkung, fasste Rieser der Milderungsgründe in seinem Plädoyer zusammen. Der Verteidiger bat die Geschworenen, nur die Mindeststrafe zu verhängen, und diese gänzlich bedingt auszusetzen.

Der 70-Jährige wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben. (Stefanie Ruep, 26.1.2017)