Seit dem Kaufbeschluss im Jahr 2002 umstritten: der Eurofighter Typhoon für das Bundesheer.

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Wien – Kosten für Aufwendungen, die rund um einen Geschäftsabschluss anfallen, kann man normalerweise als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Der Hersteller des Eurofighter – zum fraglichen Zeitpunkt war das EADS, heute ist dieses Unternehmen in der Airbus-Gruppe aufgegangen – hat das rund um das österreichische Eurofighter-Geschäft auch gemacht, ist bei einer Prüfung durch die deutsche Finanz aber durchgefallen.

90 Millionen Euro, von denen laut Süddeutscher Zeitung 21,7 Millionen an Lobbyisten in Hongkong, 18,9 Millionen an Lobby-Unternehmen in England, weitere 17,6 Millionen an Unternehmen auf den Jungfraueninseln geflossen sein sollen, haben die Finanzprüfer nicht anerkannt. Airbus musste eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe akzeptieren. Ohne Fehler- oder gar Schuldeingeständnis, wie betont wird.

Dubiose Zahlungen der Waffenhändler

Was prompt die Staatsanwaltschaft München I und in der Folge die Wiener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat. Denn wenn diese Zahlungen, die von den betreffenden Managern einfach durchgewinkt worden waren, nicht betrieblich veranlasst waren, was waren sie dann?

Waren es Bestechungs- und Schmiergelder – und wenn ja: An wen sind diese von den exotischen (Briefkasten-)Firmen weitergeleitet worden?

Geldfluss ohne erkennbare Gegenleistung

Und wenn es keine Schmiergelder waren – kann man dann davon ausgehen, dass die Manager ihrem Arbeitgeber gegenüber untreu gehandelt haben, als sie Geld an Firmen wie Goldberg oder Marketdrive überwiesen haben, ohne dass dem erkennbare Leistungen gegenübergestanden wären? In diesem letzteren Sinne wird in den nächsten Monaten mit einer Anklage wegen Untreue gerechnet.

Die Wiener Staatsanwaltschaft findet die Entwicklungen in Deutschland "interessant", wie am Freitag bestätigt wurde. Die Sachverhalte seien komplex und zahlreich, im Wesentlichen gehe es dabei um Untreue und Geldwäscherei, erklärte Sprecherin Nina Bussek. Die Ergebnisse aus München könnten durchaus für die heimischen Ermittler von Bedeutung sein. Auch in Österreich sei das Ermittlungsverfahren noch anhängig, einen Zeitrahmen für dessen Abschluss nannte die Behördensprecherin aber nicht.

Klauseln im Vertrag

Politisch relevant ist vor allem die Frage, ob hinter den Aufwendungen, die die Bayern so großzügig getätigt haben, nicht doch Bestechung steckt. Denn im Kaufvertrag, den die Republik nach langen Verhandlungen noch unter der schwarz-blau-orangen Regierung abgeschlossen hat, wurde Vorsorge getroffen, dass in diesem Falle der Kauf rückabgewickelt werden könnte.

Darauf hatten auch die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses 2007 abgezielt – es wurden aber nur kleine Ungereimtheiten aufgedeckt. Der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos entschied sich schon vor Beendigung des Ausschusses, mit dem Hersteller einen Vergleich zu schließen und weniger (und weniger leistungsfähige) Flugzeuge als vertraglich vereinbart abnehmen zu müssen. (Conrad Seidl, APA, 27.1.2017)