Krems – Im Jahr 2015 muss Martin B. beschlossen haben, sein Leben zu ändern. Und zwar ziemlich radikal. Er stellte die Zahlungen für Müllabfuhr und Wasser an seine niederösterreichische Heimatgemeinde ein und zahlte auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Im Gegenteil – er forderte die zuständigen Mitarbeiter auf, ihm je zehn Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würde er sie pfänden lassen.

Hört sich nach einem harmlosen Sonderling an, dennoch ist der 46-Jährige mit dem Vorwurf der versuchten Erpressung vor dem Landesgericht Krems. Denn er ist Anhänger des One People's Public Trust (OPPT), einer Gruppe, die der Meinung ist, dass Staaten gar nicht existieren und sie persönlich daher das Recht in die eigene Hand nehmen können.

Dabei stützen sie sich auf ein eigenartiges Konstrukt. Sie lassen eine Forderung gegen Privatpersonen, Firmen und Institutionen in den USA in die UCC-Liste eintragen. Das ist eine Art Handelsregister. Nur: Forderungen kann dort jeder eintragen lassen, egal ob sie berechtigt sind oder nicht. Erst im Fall einer Insolvenz würden jene, die sich zuerst gemeldet haben, auch als Erste bedient werden.

Forderungen via Malta

Als nächsten Schritt senden die OPPT-Anhänger Schreiben an ihre "Schuldner" mit der Forderung, das Geld zu zahlen. Reagiert der Empfänger nicht, wird das irrigerweise als Zustimmung gewertet. Daraufhin wird ein Inkassobüro auf Malta beauftragt, um bei einem Gericht auf der Mittelmeerinsel einen Exekutionstitel zu beantragen.

B.s Verhältnis zur Staatsgewalt ist etwas ambivalent. Als der Unbescholtene von Justizwachebeamten in den Saal geführt wird, weigert er sich, auf dem Anklagestuhl Platz zu nehmen. Er will lieber im Zuschauerbereich stehen. "Nötigen Sie mich nicht!", schreit er einen Beamten an, der ihn zu seinem Platz bugsieren will. Andererseits bittet der Angeklagte dann doch: "Bitte beschützen Sie mich."

Wie er überhaupt einen verwirrten Eindruck macht. Seine Wollmütze behält der Mann, der seit 2015 auch keine Sozialleistungen mehr bezieht, auf. Seine Gespräche mit der Richterin sind recht einseitig. "Ich bin ein lebender Mann aus Fleisch und Blut!", bescheidet er ihr beispielsweise immer wieder. "Mein Schöpfer ist mein einziger Richter. Sind Sie mein Schöpfer? Nein", ist eine andere Feststellung. Und mehrmals stellt er die Frage, ob die Richterin die Treuhänderin seines Namens sei. Weitere Aussagen will er nicht machen.

Kein psychiatrisches Gutachten

Es ist erstaunlich, dass weder Staatsanwaltschaft noch Gericht ein psychiatrisches Gutachten über ihn einholen ließen. Umso mehr, als der Ankläger in seinem Plädoyer selbst davon spricht, der 46-Jährige sei "einem Wahnsystem beigetreten". Offenbar schließt man aus der Tatsache, dass er im Allgemeinen "normal" auftritt, dass er keine verminderte Schuldfähigkeit aufweist.

Dafür wurde bei den Schuldnern gründlich ermittelt. Von einem Mitarbeiter des Gemeindeabfallwirtschaftsverbands Horn über Bürgermeister und Vizebürgermeisterin von B.s Heimatort bis zu mehreren Angestellten und Funktionären der Sozialversicherungsanstalt der Bauern treten alle als Zeugen auf.

Ihre Aussagen sind auffällig gleichlautend. Ja, sie hätten sich durch die enorme Geldforderung vor dem finanziellen Ruin gefürchtet. Und ja, sie haben gedacht, für ein etwaiges Gerichtsverfahren in Malta Anwaltskosten übernehmen zu müssen. Damit ist der Tatbestand der versuchten Erpressung gegeben, findet schließlich auch das Gericht.

"Ordne sofortige Exekution an!"

B.s Schlusswort besteht aus der neuerlichen Feststellung, dass er ein lebender Mann aus Fleisch und Blut sei. Er fällt aber auch eine Entscheidung: "Ich ordne die sofortige Exekution an!", verlangt er von der Richterin einen Rechtstitel für seine vermeintlichen Ansprüche. Das nicht rechtskräftige Urteil: 18 Monate Haft, sechs davon sind unbedingt.

"Das darf nicht Schule machen", begründet die Richterin ihre Strafe, "das auch aus generalpräventiven Gründen." Als sie den Angeklagten fragt, ob er das Urteil annimmt, Einspruch erhebt oder Bedenkzeit will, bekommt sie zunächst eine kryptische Antwort. "Der lebende Mann aus Fleisch und Blut verzichtet auf dieses Privileg, von Ihnen verurteilt zu werden." Das könnte man als Berufung werten, andererseits fragt ihn auch sein Verteidiger nach seinen Wünschen. Da B. stumm bleibt, geht das Gericht davon aus, dass er keine Erklärung abgibt. (Michael Möseneder, 30.1.2017)