Erwin Pröll auf dem Weg zur Angelobung von Bundespräsident Van der Bellen.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

St. Pölten/Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet im Zusammenhang mit der Erwin-Pröll-Privatstiftung kein Verfahren gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann ein, berichtet dessen Anwalt Manfred Ainedter.

Die Sprecherin der WKStA, Ingrid Maschl-Clausen, erklärt den Grund für diese von ihr bestätigte Entscheidung gegenüber dem STANDARD so: "Wir haben die medial kolportierten Vorwürfe im Zusammenhang mit der Erwin-Pröll-Privatstiftung und insbesondere den 'Falter'-Artikel geprüft. Es haben sich keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung ergeben. Daher gibt es keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten."

Staatsanwaltschaft fand keinen Anfangsverdacht

Das Land Niederösterreich hatte der Privatstiftung seit 2008 insgesamt 1,35 Millionen Euro Förderungen zugesprochen. 300.000 Euro davon liegen auf Stiftungskonten, der Rest befindet sich noch auf Landeskonten. Die Wochenzeitung "Falter" hatte Pröll intransparenten Umgang mit Steuergeldern vorgeworfen. Pröll und die Landes-ÖVP betonen hingegen, dass bei der Stiftung alles korrekt und sauber gelaufen sei und das Geld zum einen Bedürftigen, zum anderen einer Akademie für den ländlichen Raum zugutekommen solle.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in der Causa, die Anfang Jänner bekannt wurde, untersucht, ob gegen Pröll ein Anfangsverdacht wegen Amtsmissbrauchs oder Untreue vorliege. Das hat sie nun eben verneint. (red, APA, 3.2.2017)