Wien – Christian Noe, Vorsitzender des Schöffengerichts, lässt am Ehepaar T. kein gutes Haar. Nicht einmal einen Stoppel. "Die Aussage von Frau T. hält der Senat für äußerst unglaubwürdig. Der einzig rote Faden ist, dass sie Sie belastet", sagt Noe zu Gruppeninspektor S., dem Angeklagten.

Der Polizist soll im Jahr 2015 nicht nur durch illegale Datenabfragen und -weitergabe Amtsmissbrauch begangen haben, sondern auch eine unberechtigte Wegweisung gegen Herrn T. ausgesprochen haben, damit die Frau im damals laufenden Scheidungsverfahren bessere Karten hat. Pikant daran: Damals waren oder kurz darauf wurden Frau T. und der Angeklagte ein Paar.

Am ersten Verhandlungstag hat der Beamte zugegeben, dass er aus dem Polizeicomputer nur aus privatem Interesse Informationen über Herrn T. bezogen hat. Dass die Wegweisung unberechtigt gewesen sei, bestritt der 52-Jährige aber.

Richterin wird befragt

Am zweiten Verhandlungstag wird daher eine Richterin des für das Scheidungsverfahren zuständigen Bezirksgerichts befragt. Die bestätigt, dass Frau T. damals verängstigt gewirkt habe. Als sie einmal mit Herrn T. gesprochen hat, "wirkte er aufgebracht. Und irgendwie nicht ganz da", erzählt sie dem Senat.

Dass bei einer Wegweisung ein Polizist anrufe, sei zwar nicht üblich, komme aber doch vor. Dass die Wegweisung nur inszeniert gewesen sei, glaubt sie dagegen nicht, auch sie habe die Gefahrenlage so eingeschätzt.

Da Herr und Frau T. am ersten Verhandlungstag widersprüchlich und teils ziemlich pampig ausgesagt haben, glaubt der Senat schließlich dem Beamten, dass nur die eingestandenen Anklagepunkte zutreffen.

15.000 Euro teilbedingt

Er wird dafür nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt, 400 Tagessätze davon bedingt. Es sei zwar "kein Bagatelldelikt", begründet Noe, aber das Geständnis und die positive Zukunftsprognose machen eine reine Geldstrafe möglich.

Über Frau T., die übrigens mittlerweile neuerlich mit Herrn T. verheiratet ist, sagt der Vorsitzende noch zum Angeklagten: "Es macht den Eindruck, als ob die Zeugin die Schuld für ihren Lebensverlauf auf Sie abschieben will." (Michael Möseneder, 3.2.2017)