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Die Offline-Funktion hat Netflix in das Visier eines Patenttrolls gebracht.

Foto: Reuters

Im vergangenen Jahr hat der Videostreaming-Anbieter Netflix eine Funktion eingeführt, die auf der Wunschliste vieler Nutzer weit oben stand. Das Offline-Video-Feature ermöglicht es, bestimmte Serien vorab herunterzuladen und etwa auf Reisen auch ohne bestehende Internetverbindung anzusehen.

Darin sieht jedoch das Unternehmen Blackbird einen Patentverstoß, schreibt Ars Technica. Es hat gegen Netflix eine Klage eingereicht. Der VoD-Dienst ist allerdings nicht das einzige Ziel der juristischen Anstrengungen, denn es handelt sich wohl um einen Patenttroll.

Patent aus dem Jahr 2000

Auffällig ist, dass die Klage, die auch gegen Soundcloud, Vimeo und andere Unternehmen eingereicht werden soll, ein 17 Jahre altes Patent als Grundlage verwendet. Beschrieben wird ein Vervielfältigungsvorgang, in dessen Rahmen automatisch digitale Inhalte auf CD-Rohlinge verteilt werden, die anschließend postalisch versandt werden. Abgewickelt wird es über einen Server, der über ein Web-Interface einen Auftrag erhält, die Inhalte aus einer Datenbank ausliest und anschließend die Befüllung des Rohlings steuert.

Während der Zusammenhang mit Offline-Videos von Netflix kaum erkennbar scheint, entspricht das Prinzip dem ehemaligen Geschäft von Netflix, der Ausleihe von DVDs auf dem Postweg. In diesem Felde war das Unternehmen aber bereits tätig, bevor das fragliche Patent eingereicht wurde, so Ars Technica.

Vorgehen zielt auf Vergleich ab

Blackbird dürfte es dabei aber gar nicht um die Ausfechtung eines Prozesses gehen. Das fragliche Patent mit der Nummer 7.174.362 war in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich genutzt worden, um Geld auf dem Vergleichsweg zu lukrieren. Denn Patentverhandlungen sind langwierig und teuer, weswegen beklagte Unternehmen sich nicht selten auf einen schnellen Vergleich einlassen. (gpi, 07.02.2017)