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Die zwangsweise Umsiedelung von günstigen zu teureren Konten bereitet Bawag-Kunden einigen Ärger. Ob sich manch einer wohl zum Bittsteller degradiert sah? 2000 Betroffene suchten sich jedenfalls eine neue Bank.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien – Die sogenannte Sortimentsbereinigung bei der Bawag sorgt weiterhin für Nebengeräusche. Wie berichtet, wurden im November 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Modell umzusteigen oder zu gehen. Für Unentschlossene kam im Laufe des Jänners eine Erinnerung.

Wer sich nicht freiwillig bewegte, wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt. Ein betroffener Kunde war doppelt konsterniert. Erstens, weil er abserviert worden ist, und zweitens ob der Begründung. Diese Art von Konto sei laut EU-Recht nicht mehr zulässig, wurde ihm an der Servicehotline beschieden. Der Mann, selbst Jurist, war bass erstaunt. Bei der Bawag äußert man auf STANDARD-Nachfrage Bedauern über diese "Fehlinformation eines einzelnen Mitarbeiters, die nicht den Vorgaben in unserer Kommunikation mit Kunden entspricht".

Verzögerungen bei Kontoübersiedelung

Was die Bank ebenfalls bedauert, sind die Verzögerungen, die mit der Übersiedelung jener Konten verbunden sind, deren Inhaber sich für einen Bankwechsel entschieden haben – DER STANDARD berichtete. Mittlerweile seien die Probleme bereinigt, die Ressourcen aufgestockt, heißt es. Anders sieht dies ein Mitarbeiter, der sagt, das nötige Prozedere wäre in der laut Verbraucherzahlungskontogesetz vorgegebenen Fünftagesfrist nicht zu schaffen: "Wir haben schlicht nicht die Ressourcen dafür." Ob es zu einer Verwaltungsstrafe kommt – es drohen bis zu 10.000 Euro je Verstoß –, ist laut Finanzmarktaufsicht (FMA) noch offen.

Verwirrung herrscht in der Bawag offenbar hinsichtlich der Gesamtzahl der von der Zwangsumstellung betroffenen Kunden. Während ein Mitarbeiter davon spricht, dass weitere Kunden betroffen sein könnten, heißt es aus der Bank, die Zahl bleibe unverändert bei 20.000.

Verstoß gegen Transparenzgebot

Doch noch an anderer Stelle hakt es. Die vom Verein für Konsumenteninformation in der Sache im Auftrag von Minister Alois Stöger angestrengte Verbandsklage ist derzeit beim Handelsgericht Wien anhängig. Allerdings gab es dafür noch nicht einmal eine Tagsatzung.

Laut VKI gibt es zwei Probleme. Zum einen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Die Bawag habe den Kunden die Änderungen zwischen altem Konto und neuen Konten nicht ausreichend dargelegt (etwa mit der Gegenüberstellung der Konditionen). Außerdem habe die Bank die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalten. Für Konsumenten nachteilige Änderungen dürfen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten. Bei der Bank würden die Änderungen sofort wirksam, sobald sich die Kunden für ein neues Konto entschieden.

Basiskonto für gekündigte Kunden

Und noch ein Problem ist ungelöst: jenes, wie die Bank mit gekündigten Kunden umgeht, die auf ein Basiskonto umsteigen wollten. Einigen wurde ein solches verweigert. Die FMA verweist auf STANDARD-Nachfrage auf den Rechtsanspruch, wenn keine gesetzlichen Ausschlussgründe – zu denen etwa ein bestehendes Konto bei einer Bank gehört – vorliegen.

Nun legt die Bank Wert darauf, festzuhalten, dass man sich an diese Verpflichtung halte. Entsprechende Beschwerden werde man "ernst nehmen und den Einzelfällen individuell nachgehen". (Regina Bruckner, 7.2.2017)