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Schwarmfinanzierungen können eine attraktive Anlagealternative sein. Allerdings gilt es auch bei Crowdinvesting gewisse Grundsätze zu beachten.

Foto: VICTOR FRAILE

Wien – Crowdinvesting ist eine noch junge Form des Anlegens, die in Österreich erst im Herbst 2015 mit dem Alternativfinanzierungsgesetz auf rechtlich geregelte Beine gestellt wurde. Sie eröffnet Unternehmen wie Investoren neue Wege, allerdings ist diese Anlageform grundsätzlich mit vergleichsweise hohem Risiko verbunden. Wie Anleger damit am besten umgehen sollen und was sonst bei einem Crowdinvestment zu beachten ist, hat der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer in einer "Checkliste" zusammengefasst.

Grundsätzlich können mit Crowdinvesting attraktive Renditen erwirtschaftet werden, es besteht aber auch die Möglichkeit eines Totalverlusts. Daher sollte bei Crowdinvesting, wie generell bei allen Formen der Geldanlage, stets das Risiko auf mehrere Einzelbeteiligungen und nach Möglichkeit über verschiedene Branchen gestreut wird. Der Fachverband empfiehlt zudem, nur Beträge zu investieren, deren Verlust oder langfristige Bindung man sich leisten kann. Zudem sollten interessierte Geldgeber die bereitgestellten Unterlagen in Ruhe studieren und auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen.

Vor einer Investition sollten Anleger außerdem grundsätzliche Fragestellungen klären:

· Unternehmensphase Der klassische Fall ist, dass ein frisch gegründetes oder junges Unternehmen Geld für die Verwirklichung einer Geschäftsidee oder für den Markteintritt benötigt. Manchmal möchte sich auch ein etabliertes Unternehmen vergrößern oder verbreitern und benötigt für diese Wachstumsphase finanzielle Mittel. Seltener werden auf Crowdinvesting-Plattformen Sanierungs- oder Nachfolgefinanzierungen gesucht. Bei Veranlagungen vor der Betriebsgründung können mit dem Gründer Vereinbarungen für eine spätere Beteiligung an dem geplanten Unternehmen getroffen werden.

· Projektart Hier unterscheidet der Fachverband zwischen Innovationen und sonstigen Projekten wie Markenaufbau, Vertriebsaufbau oder Expansion. Jedenfalls sollte die Projektidee auf ihre Plausibilität geprüft werden: Würde man als Konsument selbst die Dienstleistung oder das Produkt kaufen? Zudem sollten Investoren grundsätzlich auf eine detaillierte Beschreibung des Projekts achten.

· Investitionsart Die Investition kann etwa als Genussrecht, stille Beteiligung, qualifiziertes Nachrangdarlehen oder Anleihe ausgestaltet sein, die unterschiedliche Vor- und Nachteile oder Besonderheiten aufweisen. Bei einem Genossenschaftsmodell kann etwa eine Nachschusspflicht für Investoren bestehen.

· Gewinnermittlung Je nach Modell berechnet sich der eventuell anfallende Gewinn unterschiedlich. Der Fachverband rät daher, auf eine transparente und verständliche Darstellung der Gewinnermittlung zu achten. Ebenfalls bedeutsam für die Bewertung einer Investition sind mögliche jährliche Ausschüttungen. Der Fachverband empfiehlt daher zu prüfen, ob diese vorgesehen sind und welche Bedingungen daran geknüpft sind. Natürlich spielt auch die steuerliche Behandlung der Auszahlungen eine wichtige Rolle bei der Bewertung eines Investments, betonen die Experten.

· Ausstieg Des Weiteren sollten Investoren prüfen, ob es die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs während der Laufzeit gibt und zu welchen Konditionen. Welche Rückzahlung Anleger am Ende der Laufzeit erhalten, sollten diese ebenso erheben wie die Berechnung dieses Betrags.

· Anteilshöhe Anleger sollten sich auch darüber informieren, wie sich ihr Anteil am Unternehmen berechnet – und was seine Höhe beeinflussen kann. Ebenfalls geklärt werden sollte, welche Ausstiegsszenarien das Unternehmen anstrebt und was bei einem Unternehmensverkauf passiert. (aha, 9.2.2017)