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Es gäbe für ein Gericht gute Gründe, den Bau einer dritten Start- und Landepiste am Flughafen Wien-Schwechat zu untersagen. Schließlich sorgt eine Zunahme des Flugverkehrs für mehr Fluglärm und Abgase. Hier müssen im Zuge von Umweltverträglichkeitsprüfungen Behörden und allenfalls Gerichte für den richtigen Ausgleich zwischen den Lebensinteressen der Anrainer, dem Schutz der Umwelt und den wirtschaftlichen Bedürfnissen einer rasch wachsenden Region entscheiden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem überraschenden Urteil die – vom Flughafen schon seit Jahren geforderte – dritte Piste aber aus einem anderen Grund verboten: Mehr Starts und Landungen würden den CO2-Ausstoß erhöhen und damit das Klima schädigen.

Hier haben sich die Richter in eine Frage eingemischt, die nicht von der Justiz, sondern nur von der Politik beantwortet werden kann. Österreich ist verbindliche internationale und europäische Klimaverpflichtungen eingegangen. Aber wie dieses Ziel erreicht werden soll – ob über weniger Flugverkehr, saubere Autos, bessere Häuserdämmung oder strikte Auflagen für die Industrie –, haben nicht Richter zu entscheiden. Und auch auf EU-Ebene gibt es kein Verbot für den Bau neuer Flughafenpisten.

Der Richtersenat wollte wohl besonders grün sein. Das ist ehrenwert, aber juristisch vermessen. Es ist fraglich, ob diese seltsame Entscheidung in der nächsten Instanz hält.
(Eric Frey, 9.2.2017)