Deutschland erhöht den Druck auf jene Menschen, die nicht bleiben können. Sie sollen schneller abgeschoben werden.

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Berlin/Wien – In Deutschland hat sich der Schwerpunkt der Asylpolitik verschoben. Da jetzt deutlich weniger Flüchtlinge ins Land kommen als noch vor einem Jahr, wollen sich Bund und Länder darauf konzentrieren, jene rasch abzuschieben, die kein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben.

"Wir wissen alle, dass wir bei der Rückführung mehr tun müssen", sagt die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Priorität hat für sie die freiwillige Ausreise der Betroffenen. Doch Merkel erklärt auch: "Wir wissen allerdings, dass freiwillige Ausreisen dann nicht erfolgen, wenn Menschen wissen, dass es nie eine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt."

Maßnahmenkatalog

Nun hat sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt, um Abschiebungen zu erleichtern. Geplant ist die Erweiterung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Sie sollen leichter in Haft genommen werden können, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert.

Für Asylbewerber, die ihre Herkunft verschleiern, soll es eine räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts geben. Um die Identität eines Flüchtlings klären zu können, soll auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Smartphones und SIM-Karten zugreifen können.

Es soll auch mehrere Ausreisezentren geben, in denen sich Ausreisepflichtige kurz vor ihrer Abschiebung aufhalten müssen. Zudem soll ein neues "Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr" (Zur) von Bund und Ländern Sammelabschiebungen erleichtern. Auch die finanziellen Anreize für eine freiwillige Rückkehr in die Heimatländer werden erhöht, der Bund stellt 40 Millionen Euro mehr zur Verfügung.

2016 hat Deutschland schon deutlich mehr Menschen abgeschoben als 2015, nämlich 25.375, das sind 21,5 Prozent mehr.

18 Monate Schubhaft

Vergleichbar, aber für die außer Landes zu Bringenden weit härter sind die vor eineinhalb Wochen im neuen Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung vereinbarten geplanten Maßnahmen: Die Höchstlänge der Schubhaft – in Deutschland Abschiebehaft – soll von bisher zehn Monaten innerhalb von 18 Monaten auf 18 Monate erhöht werden.

Im Begutachtungsentwurf für das bereits länger diskutierte Fremdenpaket ist diese Verlängerung schon vorgesehen. 18 Monate sind die laut EU-Richtlinie höchstzulässige Schubhaftdauer.

An dieser Maximaldauer soll sich laut einem Innenministeriumssprecher auch die höchstzulässige Einsperrdauer in den geplanten Rückkehrzentren – in Deutschland Ausreisezentren – orientieren. Rechtsexperten bezweifeln, dass ein solcher länger als wenige Tage aufrechterhaltener Freiheitsentzug verfassungsgemäß ist.

Auch mit dem Plan, hohe Geldstrafen für illegalen Aufenthalt trotz Rückkehrentscheids einzuführen, steht Österreich allein da – detto mit den von der Regierung vereinbarten Fußfesseln für Gefährder. (Birgit Baumann, Irene Brickner, 11.2.2017)