Früher war es normal, mit jedem Erlagschein zur Bank zu gehen, Kontoauszüge abzuholen, Geld bar einzuzahlen oder abzuheben. Mit der Digitalisierung durfte der Konsument lernen, all diese Dienstleistungen selbst zu erbringen. Onlinebanking ist das Zauberwort, das jeden Bürger quasi zum Bankmitarbeiter macht. Wer jetzt einen Bankangestellten sucht – etwa für Einzahlungen via Erlagschein -, wird zur Kassa gebeten, Service kostet extra. Nun wollen die Institute auch noch einfaches Geldbeheben mit Gebühren belegen.

Das mag absurd klingen in einer Zeit, in der die Kunden ohnehin (fast) alles selber erledigen. Es stimmt, die Technik hinter all den komfortablen Selbstbedienungsautomaten ist teuer, aber im Gegenzug ersparen sich die Geldhäuser jede Menge Personal, das einst für Routinedienste am Kunden im Einsatz war. Nun, da der Großteil der Kunden an das Internetbanking und an Kontobuchungsautomaten ausgelagert wurde, jede Abhebung an freien Bankomaten (die nicht im Foyer der eigenen Hausbank stehen) mit einer Gebühr zu belegen, ist also frech.

Ein Verbot von Bankomatgebühren, wie es Arbeiterkammer und Sozialminister verordnen wollen, würde die Konsumenten dennoch nicht schützen. Denn ohne Gebühren wird es noch teurer, weil der Wettbewerb der Bankomatanbieter ausgeschaltet wird und mit ihm die Versorgung mit Geldautomaten. Die Bankfilialen sind ja bereits weg. (Bettina Pfluger, 14.2.2017)