Wien – Leopold W. ist 48 Jahre alt, und sein Vorleben ist getrübt. Um genau zu sein, es ist praktisch undurchsichtig. Zwischen 1984 und 2010 hat er für diverse Delikte elf Vorstrafen gesammelt, nun sitzt er mit einer Anklage wegen gefährlicher Drohung vor Richterin Elisabeth Reich.

Der Hintergrund ist ein Konflikt in der Bauwirtschaft. W. und sein Bruder behaupten, von einem Arbeitgeber kein Geld bekommen zu haben und auch nicht versichert gewesen zu sein. Nach einer Anzeige habe der plötzlich behauptet, die beiden hätten ein Gerüst von einer Baustelle gestohlen.

Telefongespräch: Nicht friktionsfrei

Nachdem die Polizei ihm das eröffnet hatte, rief W. den Ex-Chef an. Das Gespräch lief nicht ganz friktionsfrei ab. "Ich habe gesagt, normalerweise gehören ihm beide Kniescheiben gebrochen, weil ich so zornig gewesen bin", erklärt er nun der Richterin. "Was hat Sie denn so narrisch gemacht?", will die wissen. "Na ja, der Vorwurf mit dem Diebstahl!"

Mittlerweile sei er aber nicht mehr wütend, der Arbeitskonflikt werde nun vor dem Arbeits- und Sozialgericht ausgetragen, berichtet er.

Seine Erinnerung an den Dialog ist jedoch etwas ungenau. Denn der Kontrahent hat das Gespräch mit seinem Handy aufgezeichnet. "Können Sie es vorspielen? Da freu ich mich schon den ganzen Tag drauf!", bittet Reich.

Milieubedingte Unmutsäußerung

Mehe S. kann, und auf der Aufzeichnung ist zu hören, wie sich der Angeklagte echauffiert und schließlich "Sunst kum i eine, wo du wohnst, und brich da beide Kniascheiben!" sagt. "Ich habe gezittert bei dem Telefonat", behautet der Unternehmer. "Dafür hören Sie sich aber sehr cool an", entgegnet die Richterin, denn nach dem Satz wird noch minutenlang über die diversen Anschuldigungen gesprochen. Auch die Anzeige erfolgte erst später.

Selbst Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler weist in ihrem Schlusswort auf den etwas raueren Umgangston in der Baubranche hin und kann die Erregung des Angeklagten nachvollziehen. Die Richterin sieht ebenso eine milieubedingte Unmutsäußerung und spricht W. rechtskräftig frei. (Michael Möseneder, 26.2.2017)