Auch nach dem Brexit-Votum der Briten drängt die ÖVP auf eine Indexierung der Familienbeihilfe. Sie hätte gerne, dass ein kleineres Stück des Kuchens ins Ausland geht.

Foto: apa

Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will nicht länger auf die EU warten.

Foto: apa

Frage: Die ÖVP möchte bestimmten Beziehern die Familienbeihilfe kürzen. Wer wäre konkret betroffen?

Antwort: Alle in Österreich arbeitende EU-Bürger, deren Kinder in Ländern leben, wo die Lebenskosten niedriger sind als hierzulande.

Frage: Für wie viele Kinder im Ausland zahlt Österreich Beihilfe?

Antwort: Im Jahr 2015 – so die aktuellsten Daten – überwies der Staat rund 249 Millionen Euro für 122.000 Kinder. Anspruch auf den vollen Betrag, der sich von 111,80 Euro pro Monat mit Alter und Anzahl der Kinder steigert, haben davon aber nur 31.700 Kinder. Familien, von denen der zweite Elternteil im Ausland arbeitet, erhalten in der Regel die dortige Familienleistung. Österreich stockt dann auf das heimische Niveau auf.

Frage: Darf Österreich die Leistung ohne weiteres einschränken?

Antwort: Das glaubt zumindest die ÖVP und stützt sich dabei auf ein Gutachten des Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal: Da die Familienbeihilfe dazu gedacht sei, einen Teil der konkreten Unterhaltskosten für ein Kind zu ersetzen, sei es nur logisch, die Höhe an das Preisniveau im jeweiligen Land anzupassen. Für Kinder in teureren Staaten müsste Österreich demnach die Leistung aufbessern, meist käme aber eine Kürzung heraus, zumal das Gros der Kinder in osteuropäischen Staaten lebt. Nach Ansicht Mazals wäre diese "Indexierung" mit geltendem EU-Recht vereinbar. Davon bestärkt will die ÖVP nun ein entsprechendes nationales Gesetz auf den Weg bringen.

Frage: Ist dies unumstritten?

Antwort: Ganz im Gegenteil. Für Franz Leidenmühler, Europarechtsprofessor an der Uni Linz, ist "sonnenklar", dass die Indexierung rechtswidrig sei. Zwar sei Mazals Argumentation "vom Hausverstand her" nachvollziehbar, widerspreche aber dem formalen Gleichbehandlungsgebot der EU. Demnach hätten EU-Bürger Anspruch auf Sozialleistungen in identischer Höhe, und nicht bloß auf einen an lokale Lebensumstände angepassten Wert. Sollte die Regierung ernst machen, rechnet Leidenmühler mit einer Klage der EU-Kommission oder eines betroffenen Bürgers vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): "Und dann wird Österreich verlieren." Auch der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer sagt mit Hinweis auf die arbeitnehmerfreundliche Rechtssprechung des EuGH: "Ich glaube nicht, dass Österreich damit durchkommt."

Frage: Sind Ausnahmen in der EU denn nicht vorgesehen?

Antwort: Doch, aber nur in besonderen Fällen, wie Leidenmühler sagt: etwa, wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sei. Finanzielle Gründe, wie sie die ÖVP ins Treffen führt, akzeptiere der EuGH jedoch nicht.

Frage: Wie könnte man eine Indexierung der Familienbeihilfe erreichen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Antwort: Die EU-Verordnung zur "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" müsste geändert werden. Dafür bräuchte es eine qualifizierte Mehrheit, also 55 Prozent der Länder, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssten zustimmen. Wahrscheinlich ist das nicht: Neben Österreich drängen vor allem Deutschland und Dänemark auf eine Änderung, die osteuropäischen Staaten stehen aber laut Verhandlerkreisen auf der Bremse.

Frage: Will Deutschland notfalls ebenfalls den Alleingang versuchen?

Antwort: Nein. Auskunft aus dem deutschen Finanzministerium: Voraussetzung sei, dass das Europarecht "geöffnet" werde.

Frage: Aber war eine Anpassung nicht schon mal Thema?

Antwort: Ja, Großbritannien wurde eine Änderung der Verordnung zugesagt. Diese wäre aber nur gekommen, wenn sich die Briten für den Verbleib in der EU ausgesprochen hätten. Mit dem Ja zum Brexit sei dieser Deal "automatisch ungültig und wirkungslos geworden", teilte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen der österreichischen Regierung mit.

Frage: Wie beurteilt die Kommission in der Sache den neuen österreichischen Vorstoß?

Antwort: Offiziell wollte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Ankündigung eines Alleingangs nicht kommentieren. Laut Brüssel-Insidern geht die Kommission aber, wie die zitierten Experten Leidenmühler und Obwexer, fix davon aus, dass die Regelung gekippt werden würde. Die Kommission hat im Vorjahr zudem eine Analyse durchführen lassen, die zum Schluss kam, dass eine Indexierung der Familienbeihilfe nicht sinnvoll sei.

Frage: Wieso nicht? Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) rechnet doch mit 100 Millionen Euro Einsparungen allein für Österreich.

Antwort: Die EU-Analyse kommt zu ganz anderen Zahlen. Nur ein Prozent aller Familienleistungen würde EU-weit für Kinder aufgewendet, die in einem anderen Staat leben. Für Österreich liege das Einsparpotenzial bei nur 0,25 Prozent der Ausgaben. Zur Orientierung: Bei Gesamtaufwendungen von 3,4 Milliarden Euro für die Familienbeihilfe würde man sich heuer also nur 8,5 Millionen Euro und nicht 100 Millionen ersparen. Damit aber nicht genug: Die Einsparungen wären laut der Studie viel geringer als der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der mit einer Indexierung verbunden wäre. So müsste man laufend kontrollieren, wo die Kinder leben. Zu befürchten seien auch Scheinmeldungen in Österreich. Brüsseler Experten sprechen hinter vorgehaltener Hand von einem "bürokratischen Albtraum". (Gerald John, Günther Oswald, 17.2.2017)