Hasspostings können teuer kommen, über manche Nutzer wird gar bedingte Haft verhängt

Foto: APA/Erwin Scheriau

Auf Facebook über Minderheiten zu hetzen oder den Nationalsozialismus zu verherrlichen kann teuer werden. Mit der Betonung auf "kann", denn die für Hasspostings verhängten Strafen unterscheiden sich stark. DER STANDARD hat verglichen, mit welchem Strafmaß Hassposter in den vergangenen 14 Monaten belegt wurden. Dabei handelt es sich um eine Auswahl an Prozessen, denn Nachrichtenagenturen und Medien berichten bei weitem nicht über alle Urteile in diesem Bereich. Die genannten Urteile sind allesamt erstinstanzlich und können sich in höheren Instanzen noch ändern.

Reue und Geständnis mildern Strafe

Wie in allen Bereichen des Strafrechts gilt auch hier überwiegend, dass Beschuldigte mit geringeren Strafen davonkommen, wenn sie geständig und reuig sind und zuvor unbescholten waren. So musste vor wenigen Tagen eine Frau, die auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einem Asylwerber den Tod gewünscht hatte, ein Bußgeld von lediglich 400 Euro zahlen. Dazu kamen Verfahrenskosten in der Höhe von 200 Euro. Die Frau hatte, nachdem sie zuvor angab, gehackt worden zu sein, ein Geständnis abgelegt. Bei den untersuchten Fällen stellt dieses milde Urteil eine Ausnahme dar.

In vielen vergleichbaren Fällen wurde eine bedingte Haftstrafe ausgesprochen. Etwa im Fall jener ehemaligen BZÖ-Politikerin, die ihre Tür für Flüchtlinge "neun Millimeter und eine Armlänge" weit aufmachen wollte. Ein Steirer, der auf Facebook von "Untermenschen in Burka" sprach, kassierte dieselbe Strafe. Ebenso ein Facebook-Nutzer, der im November 2016 Flüchtlingen bei der Überfahrt über das Mittelmeer einen "Rettungsring aus Eisen" wünschte. Auch jener Burgenländer, der behauptete, Muslime seien "niemals Menschen", bekam diese Strafe.

Ein 53-Jähriger, auf dessen Facebook-Profil zu lesen war, dass "Diese schwarzen Bestien an die Wand oder in den Ofen" gehörten, wurde gar zu zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Wiederbetätigung

Viel härter werden Strafen, wenn es sich nicht mehr um Verhetzung, sondern um Wiederbetätigung handelt. Für Holocaustleugnung und positive Bezüge auf Adolf Hitler erhielt ein Facebook-Nutzer im November 2016 fünfzehn Monate auf Bewährung. Der Wunsch eines Oberösterreichers, Mauthausen "wieder zu öffnen", bescherte ihm eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Derselbe Wunsch, unterstützt mit Facebook-Postings mit Nazi-Märschen, brachte einem User eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe.

Ein Facebook-Nutzer, der "ich bin ein Nazi" postete und zu Gewalt gegen den Islam aufrief, kam vor wenigen Wochen glimpflich davon: Er wurde vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro wegen Verhetzung verurteilt.

Einen Freispruch gab es für einen Nutzer, gegen den im November 2016 verhandelt wurde. Er schrieb davon, dass man mit Flüchtlingen so verfahren müsse: "Ein Bus, Gas rein und fertig". Die Staatsanwaltschaft warf ihm Wiederbetätigung vor, der Richter änderte dies auf "Verhetzung" – und sprach den Beschuldigten frei, weil Flüchtlinge zu diesem Zeitpunkt laut Gesetz nicht als schutzwürdige Gruppe definiert waren. Das hat sich mittlerweile geändert.

Ähnlichkeit zu Deutschland

Die Urteile dieser Verfahren sind durchaus mit ähnlichen Entscheidungen in Deutschland vergleichbar. Holocaustleugnung und der Ruf, die Gaskammern zu öffnen, "kosten" laut einer Übersicht von Stiftung Warentest ebenfalls um die 5.000 Euro Strafe. Gewaltaufrufe gegen Politiker werden meist mit Strafgeldern zwischen 1.000 und 2.000 Euro verurteilt.

Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung haben Opfer von Hasspostings auch die Möglichkeit, medienrechtlich gegen Verunglimpfungen vorzugehen. Diese Option wurde in den vergangenen Monaten öfters von den Grünen gewählt, die den dafür erhaltenen Schadenersatz spendeten. Falschzitate, die Grünen-Obfrau Eva Glawischnig in den Mund gelegt wurden, kosteten einen Tiroler unlängst 480 Euro Schadenersatz.

Auch die FPÖ klagte gegen Online-Beleidigungen. Ein Laufhausbesitzer hatte Johann Gudenus und Norbert Hofer als "Nazischwein" respektive als "Krüppel" bezeichnet. Dafür musste der wegen anderer Delikte Vorbestrafte 900 Euro Strafe zahlen. (Fabian Schmid, 20.2.2017)