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Der US-Grenzschutz unterzieht Einreisende mitunter sehr umfassenden Checks.

Foto: Reuters

Wer in die USA reist, kennt das Prozedere. Am Flughafen durchläuft man eine Reihe von Routinekontrollen, stichprobenartig fischt der Grenzschutz zudem Reisende heraus, die einem intensiveren Check unterzogen werden.

Mittlerweile sind die Beamten auch zunehmend neugierig auf Social Media-Konten und die Smartphone-Inhalte von Ankömmlingen. Zuletzt sorgte der Fall von Sidd Bikkanvar für Aufregung. Obwohl er als Nasa-Mitarbeiter auf einer speziellen Liste für schnellere Einreise gelistet ist und sein Smartphone ein Arbeitsgerät mit potenziell sensiblen Daten ist, wollten die Sicherheitsmitarbeiter Einsicht nehmen.

Der digitale Datenstriptease lässt sich zumindest teilweise vermeiden. Eine Reihe von Tipps dazu gibt The Verge.

Facebook-App löschen, Cloudspeicher verwenden

Als wichtigster Ratschlag gilt dabei: "Löschen!". Bevor man sich ins Flugzeug setzt, sollte man sicher stellen, auf dem eigenen Smartphone oder Laptop so wenige private Daten wie möglich mitzuführen. Denn Informationen, die man nicht hat, kann man auch nicht aushändigen. Wer Facebook, Twitter oder Messenger nutzt, sollte deren Apps deinstallieren, um den Zugriff auf private Nachrichten zu erschweren.

Dazu ist es gut, das Passwort nicht auswendig zu kennen und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu verwenden. So muss man die Beamten nicht anlügen und diese können nur Einsicht in öffentliche Inhalte der eigenen Konten nehmen, die man ohnehin auch per Google-Suche finden kann.

Was andere Daten betrifft, kann die Verwendung von Cloudspeicher hilfreich sein. So lassen sich die Inhalte vor dem Reiseantritt lokal löschen und nach der Einreise wiederherstellen. Dabei sollte man allerdings auf die Wahl des Anbieters achten, da die Behörden im Falle einer laufenden Ermittlung gegebenenfalls Einsicht in das Cloudkonto per Gerichtsbeschluss erzwingen könnten. Unbescholtene Reisende sollten hier jedoch nichts zu befürchten haben.

Keine Passwörter hergeben, Verschlüsselung nutzen

Als Ausländer gilt es, das eigene Risiko abzuwägen und mit den Behörden so gut zu kooperieren, wie möglich, wenn man ins Land gelangen möchte. Dementsprechend ist es ratsam, der Aufforderung der Telefonentsperrung Folge zu leisten. Der Grenzschutz kann die Einreise nämlich unter oft willkürlich erscheinenden Begründungen verwehren, warnt man bei der Electronic Frontier Foundation.

Wichtig zu wissen ist, dass man nicht verpflichtet ist, den Beamten die eigenen Passwörter auszuhändigen. Logins und Entsperrungen sollte man immer selber vornehmen. Dazu sollte man Geräte mit verschlüsseltem Speicher nutzen. Denn die Grenzschützer können Geräte temporär für "forensische Analysen" konfiszieren. Dies soll jedoch seltener vorkommen, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Daten auf dem Gerät nicht frei zugänglich sind.

Niemals lügen

Eine Garantie für flotte Einreise ist auch das Entsperren und Beantworten aller Fragen nicht. Die Verschlüsselung der eigenen Geräte kann außerdem zur Folge haben, dass weitere Checks noch intensiver ausfallen.

Absolut abgeraten wird davon, die Beamten anzulügen oder absichtlich falsche Passwörter zu nennen, um auf diesem Wege eine Sperre des jeweiligen Kontos zu triggern. Denn das könnte zu einem strafrechtlichen Verfahren aufgrund Behinderung der Justiz führen, was gleichzeitig einen Grund zur Einreiseverweigerung darstellt.

Vorfälle melden

Während der Überprüfungen hat man kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Kommt es zu Fehlverhalten von Beamten, etwa Fragen zu den eigenen politischen oder religiösen Ansichten, die Einforderung von Passwörtern oder verbalen und physischen Übergriffen, sollte man diese nachträglich melden.

Hierfür gibt es einerseits offizielle Aufsichtsstellen, vor allem aber sollten Organisationen wie die American Civil Liberties Union davon erfahren. Diese können dafür Öffentlichkeit schaffen und gegebenenfalls auch Klagen einbringen. Ein Problem im Kampf gegen den Missbrauch von Exekutivrechten ist immer noch, dass viele Vorfälle gar nicht erst berichtet werden. (gpi, 19.2.2017)