Wer den Makler bezahlen soll, wird immer wieder diskutiert. In Deutschland geht man Schritt für Schritt zum Bestellerprinzip über.

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In Deutschland gibt es seit Mitte 2015 das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Die Auswirkungen sind umstritten; Mieterschützer beobachteten sinkende Honorare für Makler und zeigten sich über "mehr Gerechtigkeit" am Markt erfreut. Vermietervertreter berichteten aber auch von einem zurückgehenden Angebot an Mietwohnungen.

Eineinhalb Jahre später denkt man in Berlin nun an den nächsten Schritt: Auch bei Kauftransaktionen soll künftig nur der Verkäufer den Makler zahlen – das wünscht sich jedenfalls die SPD. Grüne und Linke unterstützen den Vorschlag – und interessanterweise auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Für Jürgen Michael Schick, den Präsidenten des Branchenverbands IVD, ist es hingegen "ein politischer Irrweg und völlig praxisfern".

In Österreich ist man nicht ganz so schnell. Hierzulande stand das Besteller- vulgo Auftraggeberprinzip bei Mietwohnungen zwar schon in diversen Regierungsprogrammen, und auch im "Plan A" von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) war es vertreten. In das dann in tagelangen Verhandlungen erstellte neue Arbeitsprogramm von SPÖ und ÖVP fand es aber nicht Eingang.

Deutsches System

Interessanterweise ist Georg Edlauer, Bundesobmann der Makler, dem Bestellerprinzip gegenüber gar nicht so abgeneigt – mit einer wesentlichen Einschränkung: "wenn dann bei uns alle anderen Voraussetzungen auch so sind wie in Deutschland". Sprich: Wenn es auch in Österreich ein Mietpreissystem gäbe, das grundsätzlich Marktmieten erlaube – wie das in Deutschland trotz umstrittener "Mietpreisbremse" immer noch der Fall ist. Denn nur dann hätten Vermieter auch die Möglichkeit, die Kosten für die Mietersuche – im Wesentlichen also den Makler – einzupreisen.

Einstweilen ist die Diskussion in Österreich aber zum Stillstand gekommen. Das gilt auch für den parlamentarischen Bautenausschuss: Ein 2015 von den Grünen eingebrachter Antrag zur Einführung des Bestellerprinzips wurde bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses Anfang Dezember erst mal neuerlich vertagt. (Martin Putschögl, 20.2.2017)