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18 Monate bekam der 25-Jährige für Dealen von Marihuana und Kokain, sechs davon auf Bewährung.

Foto: ap/Peter Dejong

Bregenz – Warum zieht ein junger Mensch, dessen Eltern vor Krieg und Verfolgung in Tschetschenien in Österreich Zuflucht gefunden haben, freiwillig in den Krieg? Vor seinen Problemen davongerannt sei er, sagte der 25-Jährige vor Gericht. Ziel seiner Flucht vor Familie und Schulden war ausgerechnet Syrien. Dort wollte er als Kämpfer "helfen".

Mit 21 Jahren zwei gescheiterte Ehen hinter sich, Vater und Mutter enttäuscht, die doch die zweite Frau für ihn ausgesucht hatten, das Hochzeitsfest auf Kredit ausgerichtet, und dazu noch der Leasingvertrag für das wegen der Akzeptanz in seiner Community notwendige dicke Auto: Da wisse man halt nicht mehr ein noch aus, erklärte der Mann, der in Syrien Jundullah, Gotteskrieger, genannt wurde.

Krieger und Dealer

Was genau er in Syrien gemacht hat, ob gemordet oder nur gelangweilt Wache geschoben und Joints gedreht, wissen nur er und seine Kameraden. Beim Prozess interessierte nur, ob er für eine Terrorgruppe gekämpft hat. Ob er für seine Kriegsdienste mehr als Erinnerungsfotos mit dem Kommandanten bekommen hat, war auch nicht Thema. War er Söldner, um seine Schulden zu bezahlen? Musste er sich für die Zeit nach der Rückkehr zur Rekrutierung weiterer Gotteskrieger verpflichten? Fragen wie diese wurden beim ersten Vorarlberger Jihadistenprozess nicht gestellt.

Der Mann wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Integrations- und Sicherheitspolitiker sollten am Beispiel des Bregenzers lernen: Rückkehrer nur zu beobachten ist zu wenig. Der Tschetschene war nach seiner Rückkehr, was er vorher war: ein junger Mann ohne Job, ohne Platz in der Gesellschaft.

Er landete nach seinem sechs Monate dauernden Kriegsabenteuer schnell dort, wo sich am einfachsten Geld verdienen lässt, im Suchtgifthandel. 18 Monate bekam er für das Dealen von Marihuana und Kokain, sechs davon auf Bewährung. Übergangslos kam er nach abgesessener Strafe in Untersuchungshaft, weil mittlerweile ein früherer Kamerad in München gegen ihn ausgesagt hatte und er nun unter Terrorverdacht stand. Gegen den Tschetschenen läuft ein Asylaberkennungsverfahren. Ob er nach Russland abgeschoben wird, steht noch nicht fest.

Keine Resozialisierung

Rückkehrer von Deradikalisierungsexperten checken zu lassen, wie im Fall des Bregenzers geschehen, ist gut. (Re-)Sozialisierungsprogramme wären besser. Die jungen Männer ihrer Community zu überlassen heißt, sie aufzugeben. Wie sollen eine Familie und ein Freundeskreis aus langjährigen Mindestsicherungsbeziehern ohne Hoffnung auf Arbeit und Anerkennung einem radikalisierten Wirrkopf Halt und Unterstützung bieten? Wie ihn vor Übergriffen von Fundamentalisten bewahren?

Nach mehr als zehn Jahren Anwesenheit tschetschenischer Flüchtlinge in Vorarlberg – die Community umfasst rund 1.500 Menschen – hat auch dieser Prozess aufgezeigt: Viele aus dieser Bevölkerungsgruppe leben in ihrer eigenen Wertewelt, weit weg von jener der Mehrheitsgesellschaft. Das endlich zu sehen und kluge Schritte zu setzen, um die Kinder und nachfolgende Generationen aus dem archaischen Krieger- und Patriarchengefüge zu befreien, wäre Aufgabe der Politik. (Jutta Berger, 27.2.2017)