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Wien – Im Ministerrat wurde am Dienstag die bereits angekündigte Investitionszuwachsprämie für größere Betriebe (ab 250 Mitarbeitern) beschlossen. Mit bis zu zehn Prozent sollen neue Werkshallen, Maschinen und andere Anlagen gefördert werden, wodurch bis zu zwei Milliarden Euro an Investitionen angeregt würden, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am Dienstag erklärte. Für kleinere Betriebe gibt es das Instrument bereits seit Jahresbeginn, bei größeren war als Alternative die Wiedereinführung der vorzeitigen Abschreibung im Gespräch.

Die Maßnahme wird mit 100 Millionen Euro budgetiert. Einige Aktivitäten sind von der Zuwachsprämie ausgenommen, beispielsweise Investitionen in Fahrzeuge, in Grundstückserwerb oder auch Kosten für Unternehmensbeteiligungen.

Überraschend hat die Regierung auch ein weiteres Zuckerl für Start-ups vereinbart. So soll es für Gründer aus Drittstaaten einfacher werden, zu einer Rot-weiß-rot-Karte zu kommen, wie Staatssekretär Harald Mahrer sagte. Für sie sei es derzeit nur schwer möglich, in Österreich Fuß zu fassen. Wenn die Voraussetzungen passen, ist auf diesem Weg eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei Jahre möglich. Eine Verlängerung ist an die Schaffung von Arbeitsplätzen, einen bestimmten Jahresumsatz oder die weitere Finanzierung geknüpft. Zusätzlich soll das Start-up tatsächlich innovative Produkte oder Dienstleistungen anbieten bzw. entwickeln, meint Mahrer.

Rot-weiß-rot-Karte ausgeweitet

Schon bekannt war der Plan der Regierung, die Rot-weiß-rot-Karte auf Bachelor- und Doktoratsabsolventen auszuweiten. Bisher waren nur Master- und Diplomstudie erfasst. Zudem soll die Zeit nach dem Studienabschluss auf zwölf Monate (derzeit sechs) ausgedehnt werden, in der eine adäquate Beschäftigung gefunden werden kann.

Die Regierung hat zudem eine Novelle zum Kartellrecht verabschiedet. Schadenersatzklagen gegen Preisabsprachen und andere kartellrechtliche Verstöße werden einfacher, der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erhält jährlich 1,5 Mio. Euro von den verhängten Bußgeldern und die Gebühr für die Anmeldung eines Zusammenschlusses steigt von 1500 auf 3500 Euro.

Weiters ist vorgesehen, dass mehr Entscheidungen in der Ediktsdatei veröffentlicht werden und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) rechtskräftige Urteile auf ihre Webseite stellt. Sie hat künftig auch die Möglichkeit, die Verhängung von Zwangsgeldern zu beantragen, wenn Unternehmen den Zugang zu elektronischen Beweismitteln verhindern sollten. (red, 1.3.2017)