Grafik: STANDARD

Wien – Wer sich beim Wohnsymposium der Komplexität der österreichischen Wohnpolitik nicht ganz bewusst war, dem half Michael Holoubek, Professor für öffentliches Recht an der WU Wien, mit einer Grafik nach (siehe links). Daran ließe sich auch durch gutgemeinte Reformen nicht viel ändern, betonte Holoubek in seinem Einführungsreferat. "Österreich ist ein Bundesstaat, und die Länder sind in Gemeinden gegliedert", sagte er. "Aus guten Gründen hat man auch die unterschiedlichen Aufgaben aufgegliedert. Und wenn man dabei etwas verschiebt, heißt es nicht, dass dann alles einfacher wird." Dazu komme noch die Ebene der Union, in der es für das heimische System der Wohnbauförderung wenig Verständnis gebe. Holoubek: "Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das auf komplexen Bedürfnissen beruht und daher komplexe Regelungen braucht." Allerdings könnten die Regeln verständlicher formuliert werden, empfiehlt er.

200 bis 500 Euro pro Kopf für den Wohnbau

Eine Verschiebung, die zuletzt stattgefunden hat, wird von Karoline Mitterer, Finanzexpertin im Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ), jedenfalls begrüßt: Dass Länder nun selbst über die Höhe und die Verwendung des Wohnbauförderungsbeitrags entscheiden können, sei ein Schritt zur "Zusammenlegung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung, und das gibt den Ländern die Möglichkeit, autonom zu agieren". Man müsse akzeptieren, dass "Länder andere Prioritäten setzen und unterschiedlich viel für Wohnbau ausgeben" – zwischen 200 Euro pro Kopf in Kärnten und Oberösterreich und 500 Euro pro Kopf in Salzburg, zumindest bis zum Finanzskandal.

Der Bund werde für länderübergreifende Lösungen gebraucht, aber die Hauptakteure sollten die Länder sein, betonte Mitterer. "Denn je kleiner die Einheit, desto näher ist man beim Bürger. Auf Landesebene ist die Unmittelbarkeit noch gegeben."

"Wohnbau gehört ins Parlament"

Dem widersprach der Architekt Christian Aulinger, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Die Gesetzgebung und Regelsetzung für den Wohnbau gehöre allein ins Parlament. Aulinger wünscht sich eine Zusammenlegung der Zuständigkeiten für das Wohnungswesen in der Bundesregierung, das derzeit zwischen Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium aufgesplittert ist, in einem "Bundesministerium für Wohnen." Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Raumplanung, Wohnbauforschung, Regionalentwicklung – all das sollte dort angesiedelt sein, fordert Aulinger – "damit das ständige Nicht-zuständig-Sein endlich ein Ende hat".

Zu viele Kompetenzen sollten allerdings nicht zum Bund wandern, wandte Michael Getzner, Ökonom im Department für Raumplanung an der TU Wien, ein. Er wünscht sich eine Stärkung der Gemeinden bei der Stadtentwicklung. "Wenn man Föderalismus und Subsidiarität ernst nimmt, dann muss die Umwidmung und Flächenwidmungsplanung dort gemacht werden, wo die Informationen verfügbar sind, und nicht in einem Zentralministerium", sagte er. Ein Hindernis sei die Schuldenbremse, die Gemeinden davon abhalte, in langfristig rentable Infrastruktur zu investieren. Die oft gewählten PPP-Modelle "kosten die öffentliche Hand mehr, als wenn sie es selbst finanzieren würde". (ef, 1.3.2017)