Rom – Ein italienisches Gericht hat erstmals die Elternschaft von Schwulen an per Leihmutterschaft zur Welt gekommenen Kindern anerkannt. Ein Berufungsgericht in Trient hat Medienberichten zufolge entschieden, dass ein von kanadischen Behörden ausgegebenes Dokument auch in Italien gültig ist. Darin werden die beiden Männer als Väter eines Zwillingspaares genannt, das von einer Leihmutter geboren wurde.

Was Vaterschaft bedeutet

Die Tatsache, dass es keine genetische Beziehung zwischen einem der beiden Väter und den inzwischen sieben Jahren alten Kindern gebe, könne nicht als Hindernis betrachtet werden, entschied das Gericht. Vaterschaft dürfe nicht nur im biologischen Sinne betrachtet werden. Vater sei eine Person mit dem unbestreitbaren Willen, ein Kind groß zu ziehen.

Die Entscheidung sorgt für hitzige Diskussionen in Italien. Italienische Gerichte hatten in der Vergangenheit wiederholt Adoptionen von Kindern des Lebenspartners erlaubt. Italien war zuletzt das einzige Land in Westeuropa, in dem gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind. Ein Gesetz zur Legalisierung von Lebenspartnerschaften wurde im vergangenen Jahr verabschiedet. Das Adoptionsrecht für Homosexuelle war auf Druck katholischer Parteien und Organisationen aus dem Gesetz ausgeklammert worden. (APA, 1.3.2017)