Die Angeklagten waren geschockt über die Härte des Urteils. Acht der neun Iraker, die in der Silvesternacht 2016 in Wien eine schwer betrunkene Frau in eine Wohnung gebracht und in der Gruppe vergewaltigt hatten, erhielten einmal neun, einmal zehn, dreimal elf, einmal zwölf und zweimal 13 Jahre. Ein Freispruch im Zweifel. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Schock der Angeklagten entspricht ihrem Verhalten während des Prozesses. Sie schienen den Ernst der Sache nicht begreifen zu wollen, tischten die absurdesten Ausreden auf. Bis auf einen zeigten sie laut Staatsanwältin "keinen Funken Reue". Darunter der Klassiker, das Opfer habe es "selbst gewollt". Einige der Anwälte kamen mit Klassiker Nr. 2 daher: Das Opfer habe "falsche Signale" ausgesandt. Die Staatsanwältin dazu: "Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: ,Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden'?"

Die Iraker haben zum Teil Asylstatus, zum Teil laufen ihre Verfahren noch. Sie sind zwar verwandt und verschwägert, gehören aber unterschiedlichen Stämmen an. Das erkläre die unterschiedlichen Aussagen.

Dem Eindruck, dass ihr Verhalten mit soziokultureller Frauenverachtung zu tun hat, kann man sich bei der Lektüre der Prozessberichte nur schwer entziehen. Wohlverhalten als Flüchtling scheint nicht im Vordergrund gestanden zu haben. (Hans Rauscher, 2.3.2017)