Wien – Die Regierung kommt der Ärztekammer mit einem neuen Gesetzesentwurf über die medizinische Primärversorgung (PHC-Gesetz) entgegen. Ärzten mit bestehendem Kassenvertrag wird bei der Besetzung neuer Primärversorgungseinheiten Vorrang eingeräumt. Der Angst vor dem Einstieg von Großkonzernen wird begegnet, indem "beherrschende Eigentümerstrukturen" ausgeschlossen werden.

Das geht aus einem der APA vorliegenden "Referentenentwurf" hervor. Die Ärztekammer kritisiert auch diesen neuen Entwurf, der nun nach mehr als einjährigen Verhandlungen auf dem Tisch liegt. Für 15. März ist eine große Informationsveranstaltung im Wiener Museumsquartier angesetzt, zu der an die 1.000 Mediziner erwartet werden.

Nur Freiberufler

Festgehalten ist in dem Gesetzesentwurf, dass eine Primärversorgungseinheit entweder an einem Standort oder als Netzwerk organisiert sein kann. An einem Standort kann sie als Gruppenpraxis oder in Form eines selbstständigen Ambulatoriums geführt werden. Wird sie als Netzwerk, z.B. in form eines Vereins, geführt, "so kann diese nur aus freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, anderen nichtärztlichen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden".

Genau definiert werden auch die Anforderungen an eine Primärversorgungseinheit. Gefordert werden etwa eine wohnortnahe Versorgung und eine gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit. Auch "bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag, einschließlich der Tagesrandzeiten" sind erforderlich. Für Akutfälle muss auch außerhalb der Öffnungszeiten in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen die Erreichbarkeit organisiert werden. Telemedizinische telefon- und internetbasierte Dienste (TEWEB) sind einzubinden. Hausbesuche sind zu gewährleisten.

Bei der Auswahl der Bewerber für neue Primärversorgungseinheiten wird bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt. Während die Ärztekammer bisher immer die Verdrängung der Hausärzte befürchtete, heißt es nun in dem Entwurf: "Die örtliche Gebietskrankenkasse hat zunächst ihre Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie ihre Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin, deren Planstellen im Stellenplan (...) für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind sowie erforderlichenfalls danach die weiteren niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin und gegebenenfalls für Kinder- und Jugendheilkunde in der Versorgungsregion zur Bewerbung um einen Primärversorgungsvertrag einzuladen."

Erst wenn die Besetzung durch diesen Personenkreis "nach angemessen gesetzter Frist" nicht oder nicht zur Gänze vorgenommen werden kann, hat die Bewerbung in allgemeiner Form über diesen Personenkreis hinaus zu erfolgen.

Keine beherrschende Strukturen

Auch der Angst der Ärztekammer vor dem Einstieg von Großkonzernen begegnet der Entwurf. "Bei der Auswahl ist sicher zu stellen, dass durch den Vertragsabschluss die Diversität der Anbieter/innen gewährt bleibt und keine die Versorgungssituation beherrschenden Eigentümerstrukturen entstehen."

Für die Primärversorgungseinheiten soll es, sofern sie nicht in selbstständigen Ambulatorien organisiert sind, einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag geben, der vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit der Ärztekammer abzuschließen ist. Daneben soll es auch Primärversorgungs-Einzelverträge geben, die mit den Gebietskrankenkassen unter Beteiligung der Landesärztekammern abzuschließen sind.

Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart hat auch diesen Referentenentwurf bereits kritisiert. Er lässt seiner Auffassung nach "medizinischen Sachverstand geradezu schmerzlich vermissen." Der Entwurf sehe "eine völlig unrealistische Reduktion der Einzelordinationen" vor. Offen blieben für Steinhart etwa die Fragen: Welchen Einfluss sollen Ärzte in Primärversorgungseinheiten haben, welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, wie sind die Zuständigkeiten bei Vertragsverhandlungen. Außerdem stößt der Ärztekammer auf, dass 40 Prozent der derzeit niedergelassenen Ärzte bis 2025 in Primärversorgungseinheiten arbeiten sollen. (APA, 5.3.2017)